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Bilanz oder EÜR für eK?
02.04.2010, 11:47
Beitrag: #1
Bilanz oder EÜR für eK?
Hallo,

eigentlich bin ich immer sicher gewesen: Bilanz!

Aber eine Kollegin äußerte Zweifel und meinte, wenn die Grenzen... eingehalten seien, ginge auch EÜR! Sie hatte aber keine Quelle - Entscheidung aus dem "Bauch".

EÜR wäre mir auch lieber!

Was meint Ihr?

Gruß Ulrike
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02.04.2010, 12:44
Beitrag: #2
RE: Bilanz oder EÜR für eK?
Moin Ulrike,
dank BilMog gibt es nun für eK - genauer gesagt Einzelkaufleute - die Möglichkeit, auf die Erstellung einer Bilanz zu verzichten, wenn sie bestimmte Größenklassen nicht überschreiten. Nachzulesen im neuen § 241a HGB.
Das sollte man mit den Mandanten besprechen und dabei einige Aspekte beachten. Wie zum Beispiel, dass Banken lieber eine Bilanz haben wollen. Oder wenn Wechsel der Gewinnermittlungsart ein Übergangsgewinn vorhanden sein kann.
In unserer Kanzlei werden diese Mandanten nun darüber informiert, welche Möglichkeiten es gibt. Wir lassen uns dann schriftlich bestätigen, welche Gewinnermittlungsart sie wünschen.
Fröhliche Ostern
e

Ich habe nichts anzumelden, außer dass ich genial bin (Oscar Wilde)
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03.04.2010, 10:16
Beitrag: #3
RE: Bilanz oder EÜR für eK?
Vielen Dank - experttobe - gut, dass ich noch keine EB gemacht habe!

Besonders schöne Ostern - hier scheint die Sonne!

Gruß Ulrike
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