Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unzulässiger nachträglicher VdN
23.03.2010, 21:42
Beitrag: #11
RE: Unzulässiger nachträglicher VdN
Jetzt verstehe ich, was sie mit "einhaken" meinen. Mein heissgeliebten § 177 AO Big Grin

Aber da muss ich sie leider enttäuschen. Wenn das FA nach § 129 AO ändert, dann ergibt sich kein "Änderungsrahmen" in den Sie einhaken können.

Zitat:Änderungsobergrenze ist der Steuerbetrag, der sich als Summe der bisherigen Steuerfestsetzung und der steuerlichen Auswirkung aller selbständigen steuererhöhenden Änderungstatbestände ergibt.

Der Verlust des VdN aufgrund einer Änderung nach § 129, zieht betragsmäßig keine Änderung zu Ungunsten nach sich. Stellt also an sich keinen steuererhöhenden Änderungstatbestand dar. Insofern bleibt auch nix über zum saldieren.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation