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Mehrwertsteuer-Vergütungsanträge
27.07.2010, 08:16
Beitrag: #11
RE: Mehrwertsteuer-Vergütungsanträge
Moin,
hier mal eine wichtige Info für alle,die sich damit rumärgern. Ich jedenfalls ärgere mich damit rum.

Habe im März 17 ANträge gestellt. Nach den "gesetzlichen" 14 Tagen keine Info, ob die Anträge in den Erstattungsstaaten angekommen sind. Das BZSt sagte, nach Absenden seien sie nicht mehr zuständig, ich könne aber davon ausgehen, dass die Anträge bei den Erstattungsstaaten angekommen seien, wenn das BZSt die Anträge nicht abgelehnt hat. Nachfrage bei den Erstattungstaaten ergab, dass die keine Anträge hätten. Erneut beim BZSt angefragt, wieder die Antwort, sie seien nicht mehr zuständig. Bin hartnäckig geblieben und erfuhr dann nach 12 (!!!) Wochen, dass die Anträge wegen Formfehlenern von den Erstattungsstaaten abgelehnt wurden. Wäre ich nicht so nervig gewesen, hätte ich heute immer noch jeine Antwort...
Anträge erneut gestellt Anfang Juli. Bei drei Staaten sind die Anträge angekommen und ein Staat hat sogar schon erstattet. Aber 14 Anträge scheinen mal wieder im Nirvana verschwunden zu sein, denn nach 14 Tagen habe ich wieder mal keine Info darüber, ob die Anträge eingegangen sind. Und laut Gesetz sollte ich eigentlich eine Info erhalten...

Lange Vorrede, hier die Nachricht:


Umsatzsteuer | Probleme beim elektronischen Vorsteuer-Vergütungsverfahren ("eVVV")


Mehrere Wirtschaftsverbände und die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) haben zusammen eine Eingabe zum elektronischen Vorsteuer-Vergütungsverfahren ("eVVV") beim BMF eingereicht.

Hintergrund: MwSt-Erstattungsrichtlinie ist am 1.1.2010 in Kraft getreten. Sie regelt die Erstattung der Mehrwertsteuer auf Betriebsausgaben, die Steuerpflichtige in einem Mitgliedstaat gezahlt haben, in dem sie nicht ansässig sind. Mit der Richtlinie wurde ein elektronisches System eingeführt, bei dem der Steuerpflichtige seinen Erstattungsantrag über ein Web-Portal des Mitgliedstaats stellt, in dem er ansässig ist. Die Mitgliedstaaten mussten ihr Web-Portal am 1.1.2010 online schalten.

Kritikpunkte: Zu den Kritikpunkten zählt laut Alfons Kühn, Abteilungsleiter Steuern des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), insbesondere, dass es bei der Dateneingabe im Portal zu Software-Abstürzen mit Datenverlust kommen kann, dass das System beim Zwischenspeichern noch unfertiger Anträge wichtige Belegdaten nicht mitsichert oder dass Dateianhänge ab einer bestimmten Größe nicht akzeptiert werden. Weise die ausländische Behörde einen Antrag wegen Formfehlern zurück, informiere das BZSt die Firmen darüber nicht. Wegen gravierender Probleme in Bezug auf die Funktionsfähigkeit des Portals und der Schnittstellen zwischen den Mitgliedstaaten seien zudem bereits zahlreiche Anträge zwischen Ansässigkeits- und Erstattungsstaat verloren gegangen.

Hierzu wird u.a. weiter ausgeführt: Die durch den jüngsten Vorschlag der EU-Kommission zur einmaligen Verlängerung der Antragsfrist bis Ende März 2011 (vgl. hierzu NWB-Nachricht v. 15.7.2010) gewonnene Zeit müsse nun dazu genutzt werden, die gravierenden Mängel bei der bisherigen Umsetzung durch die Mitgliedsstaaten unverzüglich zu beseitigen. Sofern Unternehmen ausschließlich auf das elektronische Verfahren verwiesen werden, müsse zudem der Ausgleich des den Unternehmen aufgrund der verzögerten Erstattung entstehenden Liquiditätsnachteils sichergestellt werden.

Quelle: BStBK und DIHK online

Ich habe nichts anzumelden, außer dass ich genial bin (Oscar Wilde)
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27.07.2010, 08:24
Beitrag: #12
RE: Mehrwertsteuer-Vergütungsanträge
Nachsatz:
An wen - außer die ausländischen Erstattungstaaten und an das BZSt - kann ich wenden? Das BZSt ist angeblich nicht zuständig. Die Erstaatungsstaaten können mir keine Antwort geben, weil die Anträge ja nicht im System sind, weil ja abgewiesen, und deswegen nicht vorhanden.

Ich habe mehrere Anträge aus 2009. Frist 30.09.2010. Und es geht hier nicht um Peanuts.

Sonnige Grüße
e

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