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Ausgleichszahlung GrESt frei?
05.02.2010, 15:24
Beitrag: #4
RE: Ausgleichszahlung GrESt frei?
Das ist genau die Frage. Da das Geld von Schwester an Bruder fließt, kommt eine Befreiung für gerade Linie nicht in Betracht. Für Erbauseinandersetzungen von Miterben gibt es extra eine Steuerbefreiungsvorschrift, für Übertragungen unter Lebenden nicht. Allerdings wird beim Erbfall tatsächlich Grundvermögen übertragen. Aber hier? Hier "verkauft" doch die Schwester quasi ihre Haushälfte an den Bruder. Das bekomm ich nicht gelöst.

Gruß Lemgun
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"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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RE: Ausgleichszahlung GrESt frei? - Lemgun - 05.02.2010 15:24

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