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Ausgleichszahlung GrESt frei?
04.02.2010, 22:30
Beitrag: #2
RE: Ausgleichszahlung GrESt frei?
Würde ich auch so sehen.

Die Übertragung erfolgt zwischen den Eltern und der Tochter in gerader Linie (§ 3 Nr. 6) und der Bruder kriegt nur Penunze, aber nicht für die Scholle, sondern für den Wert des Erbteiles.

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RE: Ausgleichszahlung GrESt frei? - Catja - 04.02.2010 22:30

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