Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
1% Regel und Fahrten als agB
21.01.2010, 18:54 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.01.2010 19:37 von Buchi.)
Beitrag: #11
RE: 1% Regel und Fahrten als agB
BFH Urteil vom 26.04.2006 - X R 35/05 (veröffentlicht am 11.10.2006)
Entscheidungsstichwort (Thema)

Nutzung eines betrieblichen KFZ zur Erzielung von Überschusseinkünften ist mit der Anwendung der 1 v.H.-Regelung nicht abgegolten

Leitsatz:

Die Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zur Erzielung von Überschusseinkünften ist durch die Bewertung der privaten Nutzung nach der 1 v.H.-Regelung nicht mit abgegolten. Sie ist vielmehr mit den auf sie entfallenden tatsächlichen Selbstkosten als Entnahme zu erfassen.

Auszug aus dem Urteil: "Die abgeltende Wirkung der Bewertung mit 1 v.H. des Bruttolistenpreises bezieht sich indessen nur auf die Kraftfahrzeugnutzung zu Zwecken, die dem nach § 12 Nr. 1 EStG einkommensteuerlich unbeachtlichen Bereich der privaten Lebensführung zuzurechnen sind. Nutzungsentnahmen, die --wie im Streitfall-- im Zusammenhang mit der Verwendung des Fahrzeugs zur Erzielung anderweitiger steuerbarer Einkünfte stehen, sind durch die 1 v.H.-Regelung dagegen nicht erfasst."

Könnte das dazu passen?

Wenn er also die Fahrten wirklich wirklich als agB geltend machen will, dann müsste er doch auch andererseits zusätzlichen Arbeitslohn versteuern oder?
Und wenn er keine zusätzliche Kfz-Nutzung versteuert, dann fehlt es ihm wirklich an den "Aufwendungen" bzw. haben ihn die Fahrten wirtschaftlich garnicht belastet.

Gruß
Buchi
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
21.01.2010, 19:18
Beitrag: #12
RE: 1% Regel und Fahrten als agB
Hallo Buchi,
ich glaube, dass das Urteil hier nicht anwendbar ist.

Hier geht es um Privatfahrten und nicht um Fahrten, die als Wk oder BA ansetzbar wären. Da gelten andere Regeln.

Und Privatfahrten sind nun mal steuerlich nicht absetzbar, sondern nur im Zusammenhang von a.g.B. ansetzbar. Dabei gelten sogar noch zusätzliche Bestimmungen, die ich hier nicht aufzähle, (Arztbesuche).

mfg Dr. H.C. Freak Wink
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
21.01.2010, 19:48 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.01.2010 19:51 von Buchi.)
Beitrag: #13
RE: 1% Regel und Fahrten als agB
Hallo Hans-Christian,

dass das Urteil hier nicht anwendbar ist, ist klar. Aus dem Urteil ist aber zu entnehmen, dass die 1 v.H.-Regelung nur Zwecke des einkommensteuerlich unbeachtlichen Bereichs abdeckt.
Somit haben die Fahrten den Stpfl. überhaupt nicht wirtschaftlich belastet. Was doch aber Voraussetzung für eine steuerliche berücksichtigung wäre (auch für agB).

Das Urteil stellt meiner Ansicht klar, dass mit privatem Bereich der einkommensteuerlich unbeachtliche Bereich gemeint ist.

Gruß
Buchi
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
21.01.2010, 20:25 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.01.2010 20:29 von meyer.)
Beitrag: #14
RE: 1% Regel und Fahrten als agB
Buchi schrieb:dass das Urteil hier nicht anwendbar ist, ist klar. Aus dem Urteil ist aber zu entnehmen, dass die 1 v.H.-Regelung nur Zwecke des einkommensteuerlich unbeachtlichen Bereichs abdeckt.
Ich lese da tendenziell, abgesehen davon, dass das Urteil gar keinen Arbeitnehmerfall betrifft, zu denen mir eine gleichgelagerte Rechtsprechung bisher nicht präsent ist, eher das Gegenteil heraus.

Denn die agB gehören grundsätzlich zu den Kosten der Lebensführung nach § 12 Nr. 1 EStG und sind nur durch die gesonderte Normierung ausnahmsweise als Ausnahmetatbestand abziehbar. Das Urteil listet so auch beispielhaft ausdrücklich Fahrten zum Arzt als solche, die mit der 1%-Regelung abgegolten sind, auf.

Auch das BMF-Schreiben vom 18.11.2009 nennt nur die Nutzung im Rahmen anderer Einkunftsarten als zusätzlichen Tatbestand einer Nutzungsentnahme.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
21.01.2010, 20:36 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.01.2010 20:46 von Buchi.)
Beitrag: #15
RE: 1% Regel und Fahrten als agB
Also ich finde agB schon irgendwie einkommensteuerlich beachtlich Smile

Und die Fahrten zum Arzt sind mit Urlaubs- und anderen Freizeitfahrten zusammen aufgezählt worden. Ob damit wirklich agB gemeint waren, bezweifel ich irgendwie.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
21.01.2010, 20:49 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.01.2010 20:55 von Hans-Christian.)
Beitrag: #16
RE: 1% Regel und Fahrten als agB
Hallo Buchi,

aus deinem Urteil geht richtig hervor, dass die Privatfahrten a.g.B. nicht mit enthalten sind in der 1%-Regelung. (entgegen deiner Auffassung) Siehe dazu §12 EStG einleitenden Satz, "Soweit...§§33... nichts anderes bestimmt..."

Und um den Aufwand zu ermitteln gibt es deshalb nur die Möglichkeit des Fahrtenbuches. Siehe §4 5a Satz3 und § 6 (1) Nr. 4 Satz4 EStG.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
21.01.2010, 20:55
Beitrag: #17
RE: 1% Regel und Fahrten als agB
Mich macht aber dieser Absatz stutzig:

"Die Verfügung der Oberfinanzdirektion Erfurt vom 27. Januar 1999 S 2177 A -01- St 324 (DStR 1999, 593) bezieht sich auf die Bestimmung des Sachbezugswerts privater PKW-Nutzung im Rahmen der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 8 Abs. 2 Satz 2 EStG), nicht aber auf die (hier streitige) Abgeltungswirkung der Nutzungsentnahme gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG. Für die Auffassung, mit dem Ansatz von 1 v.H. des inländischen Listenpreises als steuerpflichtigem Sachbezug würden alle nicht für den Arbeitgeber durchgeführten Fahrten abgegolten, die nicht als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder als Familienheimfahrten durchgeführt werden, liefert sie zudem keine nähere Begründung. "
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
21.01.2010, 21:22
Beitrag: #18
RE: 1% Regel und Fahrten als agB
Damit wird die Aussage der OFD Erfurt im BFH Urteil vom 26.04.2006 eben sehr höflich kritisiert.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
21.01.2010, 23:39
Beitrag: #19
RE: 1% Regel und Fahrten als agB
Hab irgendwie das Gefühl, hier gehts gleich etwas durcheinander. Deshalb möchte folgende Auffassungen hier noch mal zusammenfassen:

Kiharu geht zunächst davon aus, dass die 1% nicht die Fahrten, welche agB darstellen, erfassen. Damit kein Aufwand und keine Berücksichtigung.

Buchi geht auch davon aus, dass mit dem 1% nur Privatfahrten in Form von Freitzeit, Erholung etc. abgegolten sind. Begründung: da die 1 v.H.-Regelung nur Zwecke des einkommensteuerlich unbeachtlichen Bereichs abdeckt. AgB sind nach Meinung von Buchi jedoch dem einkommensteuerliche beachtlichen Bereich zuzuordnen.

Meyer geht davon aus, dass die agB Fahrten mit den 1 % erfasst sind und daher Aufwand vorliegt, bedingt duch die Versteuerung.

HC geht nunmehr wohl doch davon aus, dass die agB Fahrten nicht in den 1% enthalten sind. Verstehen tue ich daher nicht, dass HC schreibt:
Zitat:aus deinem Urteil geht richtig hervor, dass die Privatfahrten a.g.B. nicht mit enthalten sind in der 1%-Regelung. (entgegen deiner Auffassung) Siehe dazu §12 EStG einleitenden Satz, "Soweit...§§33... nichts anderes bestimmt..."

Das ist doch nicht entgegen der Auffassung von Buchi sondern entspricht dieser.

Nun zu diesen kryptischen Absatz, mit dem Buchi Probleme hat.

Thüringen sagt: Alles was nicht für die AG gefahren wird, fällt unter die 1 %. Müßten dann also auch agB-Fahrten sein.
Der BFH sieht das aber nicht so. Also sind wir wieder an dem Punkt, dass de Facto keine Aufwendungen entstanden sind, da die 1% eben die reinen Privat-Spassfahrten abdeckt.

Dass der BFH Fahrten zum Arzt in einem Zug mit Urlaubs- und Freizeitfahren nennt, bedeutet nicht, dass er damit agB-Fahrten als Privatfahren deklariert.

Dazu meine Begründung:

Fahrten zum Arzt führen nicht immer zu agB. Dazu bedarf es weiterer Voraussetzungen. Insofern gehe ich, wie Buchi, davon aus, dass der BFH mit dieser Äußerung nicht signalisieren wollte, dass er agB-Fahrten den Privatfahrten zurechnet.

Fazit: Die Sache bietet wieder einmal mehr Zündstoff als mir auf den ersten Blick erschienen ist.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
22.01.2010, 09:10 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.01.2010 09:29 von Hans-Christian.)
Beitrag: #20
RE: 1% Regel und Fahrten als agB
Hallo Kiharu, hallo Buchi,

stimmt, ich habe Buchi falsch verstanden, aber gut ist, dass wir bezüglich der Konsequenzen alle gleicher Auffassung sind. Und dass ist wohl das Wichtigste, somit geht bei uns nichts durcheinander.

Was allerdings nicht geht, und auch keiner behauptet hat (ich auch nicht wirklich), dass neben der 1%-Methode die Fahrten a.g.B nach der Fahrtenbuchmethode zusätzlich machträglich versteuert werden. Oder ???

Kannst du mir Buchi noch einmal verzeihen?Sad

mfg Dr. H.C. Freak Wink
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation