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Rücknahme oder Erledigung ?
28.01.2010, 10:09
Beitrag: #11
RE: Rücknahme oder Erledigung ?
So, heute kam das Schreiben des FA nachdem wir unseren Einspruch zurück genommen haben. Ein Zweizeiler:".... das Einspruchsverfahren ist erledigt. Die Steuerfestsetzungen ergehen in Gestalt des Bescheides vom 08.12.09...."

So hatten wir es erhofft. Der Beamte tut mir leid, der hier Wahrscheinlich überfordert war. Ich glaube der wird demnächst woanders eingesetzt.

LG T.D.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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