Elena
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25.11.2009, 09:05
Beitrag: #1
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Elena
Diese Aufstellung fand ich Forum unseres Softwarelieferanten:
"Folgende Daten müssen ab dem 01.01.2010 jeden Monat elektronisch gemeldet werden: Pflichtbaustein Grunddaten: - Beginn des Arbeitsverhältnisses - Steuerklasse mit Faktor, Kinderfreibeträge - Tätigkeitsschlüssel, Beitragsgruppenschlüssel - Rechtskreis - vertraglich vereinbarte Arbeitszeit - Steuerbrutto, SV-Brutto - steuerliche Abzüge, SV-Abzüge Pflichtbaustein Namensangaben: - Name des Arbeitnehmers Pflichtbaustein Geburtsangaben: - Geschlecht, - Geburtsdatum, - Geburtsort, - Geburtsname Pflichtbaustein Anschrift: - Anschrift des Arbeitnehmers Pflichtbaustein Arbeitgeberangaben: - Adresse des Arbeitgebers - Kontaktdaten: Fallbezogener Baustein Beschäftigungsort - abweichender Beschäftigungsort: - Angabe des Beschäftigungsortes, wenn er von der Adresse des Arbeitgebers abweicht Fallbezogene Bausteine: - steuerpflichtiger sonstiger Bezug: Art und Höhe der Bezüge - steuerfreie Bezüge: Art und Höhe der Bezüge - Ausbildung: Beginn und voraussichtliches Ende der Ausbildung (in der letzten Meldung das tatsächliche Ende) - fiktives Brutto - pauschal besteuerte Bezüge und Abzüge - Arbeitgeberzuschuss zur freiwilligen KV/PV - KV/PV-Beitrag bei freiwillig Versicherten - Beiträge zur berufsständischen Versorgung - Änderung der Arbeitszeit (Grund und Vergleichswert) Fallbezogener Baustein Kündigung/Entlassung: (Ist immer zu liefern, wenn ein Arbeitsverhältnis beendet wird) - enthält alle restlichen Daten, die für die Arbeitsbescheinigung gem. §312 SGB III benötigt werden z.B. - Kündigung am - Kündigung zum - Kündigungsgrund - wer hat gekündigt - vertragswidriges Verhalten? Quelle: SAGE Software" Da heißt jetzt wohl Daten bei den Arbeitgebern sammeln. Mir graut, wenn ich an meine "kleinen" Arbeitgeber denke. frankts |
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25.11.2009, 09:09
Beitrag: #2
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RE: Elena
Ich versteh immer noch nicht wie das Gesetz einfach so durchgehen konnte.
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25.11.2009, 09:34
Beitrag: #3
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RE: Elena
Sehe ich das richtig, dass die Finanzverwaltung keinen Zugriff auf die übermittelten Daten hat????
frankts |
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25.11.2009, 13:36
Beitrag: #4
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RE: Elena
Hallo,
ELENA-Verfahren Die Infobroschüre für den Arbeitgeber umfasst mal schlappe 70 Seiten. Zumindest findet man auf der offiziellen Seite alle Informationen. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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25.11.2009, 13:49
Beitrag: #5
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RE: Elena
frankts schrieb:Sehe ich das richtig, dass die Finanzverwaltung keinen Zugriff auf die übermittelten Daten hat????Ja, bisher nur das Arbeitsamt Aber wenn die Daten schon so schön gesammelt werden, ist das wohl nur eine Frage von ganz wenig Zeit ... Gruß tosch |
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27.11.2009, 22:39
Beitrag: #6
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RE: Elena
Organisationstipp:
Auf http://www.Datev.de gibt es auf der Hauptseite unter Jahreswechsel 2009 / 2010 - Erfassungsbogen für Personaleintritt / austritt und alle neuen Abfragen - Mandantenrundschreiben als Vorlage Bei uns geht ein Schreiben mit heraus aus dem eine Gebührenerhöhung angedeutet wird. Wie rechnet ihr denn zukünftig ab ? Ich denke man wird hier nicht mehr um den Höchstsatz 15,00 Euro herumkommen ?!? Welche Preise habt ihr ? |
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27.11.2009, 22:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.11.2009 22:56 von ecro.)
Beitrag: #7
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RE: Elena
Also ich befasse mich ja nicht mit Lohn, weil ich in dieser Hinsicht einfach zu doof bin. Aber 16 war schon vor Jahren unser Preis, soweit ich das überblicke. Mit Elena kommen wir sicherlich auf 20, aber auch das ist ein Freundschaftspreis.
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