Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
BMF-Erlass zur Maßgeblichkeit
24.11.2009, 13:58
Beitrag: #1
BMF-Erlass zur Maßgeblichkeit
Hallo,

stelle das hier zur offenen Diskussion ein.


Das BMF hat einen Erlass entworfen und den beteiligten Verbänden und Organisationen zur Stellungnahme überlassen.
Inhalt ist die komplette Loslösung der Maßgeblichkeit der Steuerbilanz von der Handelsbilanz.

Und damit haben wir definitiv zwei getrennte Bilanzen.

Für mich stellt sich da die Frage, warum der Gesetzgeber zwingend eine Loslösung des HR vom StR will. Bedeutet doch nur mehr Arbeit, mehr Streitthemen und offene Auseinandersetzungen bei zukünftigen HV's, weil die Möglichkeiten der Verschleierungen ein unerträgliches Maß annehmen.

Im Extremfall haben wir ein handelsrechtlich gesundes Unternehmen, welches Steuerrechtlich in die Insolvenz getrieben würde.


Und welche Bindungswirkung soll der Erlass denn haben. Nach meiner Meinung kann der BMF hier nicht gesetzesregulierend eingreifen, da er eine Gesetzesänderung durch die Hintertür vornehmen will, die zustimmungsbedürftig ist.

Die FG's wird es freuen und der BFH kann schon mal nach Personal für einen neuen Senat suchen.

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
24.11.2009, 14:28
Beitrag: #2
RE: BMF-Erlass zur Maßgeblichkeit
Zitat:Im Extremfall haben wir ein handelsrechtlich gesundes Unternehmen, welches Steuerrechtlich in die Insolvenz getrieben würde.

ich verstehe hierbei dein problem nicht. da es für die InsAntragspflicht ausschließlich auf die nach dem handelsrecht maßgebliche bilanzierung ankommt, ist es doch völlig egal, ob HaBi und SteuBi extrem auseinanderfallen.
ebenso war es doch schon immer gewollt, sich handelsrechtl. reich und steuerrechtl. arm zu rechnen. nach wegfall des maßgeblichkeitprinzips kann dies weitesgehend endlich (?) erreicht werden.
die mauschelei in den zwei bilanzen wird jedoch spätestens ihr chaos in den latenten steuern erfahren, deren erläuterung, soweit keine befreiung vorliegt, im anhang vorzunehmen ist, bezogen auf KapGes und KapCoGes.

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
24.11.2009, 14:33
Beitrag: #3
RE: BMF-Erlass zur Maßgeblichkeit
Nachtrag:

die loslösung vom maßgeblichkeitprinzips ist m.e. ergebnis eines kompromisses aus annäherung an die IFRS/IAS und der beibehaltung alter eingebrachter erfahrungen mit dem vorsichtprinzip. da dieser kompromiss sich nachhaltig auf das steueraufkommen ausgewirkt hätte, hat man wohl davon abgesehen das maßgeblichkeitprinzip beizubehalten. man beachte allein mal die 15-jährige (!) übergangsfrist zur anpassung der pensionsrückstellungen.

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation