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Koalitionsvertrag
26.10.2009, 13:34
Beitrag: #1
Koalitionsvertrag
Hallo,

wer einen ersten Überblick und den Entwurf des Vertrages sehen möchte, der kann sich bei Haufe erkundigen:

Überblick der Änderungen


Mein Eindruck:
Das steuerliche Chaos der letzten 24 Monate findet eine nahtlose Fortsetzung.

Einige Passagen sind begrüssenswert. Nur frage ich mich, wer sich dass noch alles rechtsfehlerfrei merken will?

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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26.10.2009, 13:45
Beitrag: #2
RE: Koalitionsvertrag
zaunkönig schrieb:Mein Eindruck:
Das steuerliche Chaos der letzten 24 Monate findet eine nahtlose Fortsetzung.

Es hat doch wohl niemand wirklich was anderes erwartet ... oder?
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26.10.2009, 14:17
Beitrag: #3
RE: Koalitionsvertrag
Interessant:

Zeile 81-82:
Das Steuersystem und das Besteuerungsverfahren werden wir deutlich vereinfachen und für die Anwender freundlicher gestalten.

Zeile 164-165:
Steuererklärungsvordrucke und Erläuterungen verständlicher und anwendungsfreundlicher ausgestalten,

Zeile 104-105:
Einkommensteuertarif zu einem Stufentarif umbauen. Zahl und Verlauf der Stufen wird unter Berücksichtigung dieses Zieles entwickelt.

Zeile 206-207:
ob Arbeitnehmer die Steuerklärung auch für einen Zeitraum von zwei Jahren abgeben können,

Zeile 254-255:
Einführung eines modernen Gruppenbesteuerungssystems anstelle der bisherigen Organschaft

Zeile 270-273:
Ersatz der Gewerbesteuer durch einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer und einen kommunalen
Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer mit eigenem Hebesatz prüfen

Zeile 288:
Katalog der ermäßigten Mehrwertsteuersätze befasst
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26.10.2009, 15:19
Beitrag: #4
RE: Koalitionsvertrag
showbee schrieb:Interessant:

@ Showbee

Was ist daran interessant?

**Ein paar** vernünftige Regelungen wird man von jeder Regierung erwarten können, ganz egal aus welchem politischen Lager. Aber im Durchschnitt wird es mit Sicherheit nicht besser...

Und ansonsten haben mich die vergangenen 20 Jahre gelehrt, dass politische Absichtsbekundungen nur selten etwas mit der zukünftigen Umsetzung zu tun haben. Und im übrigen finde ich im Vertrag dauernd die Formulierungen im Stile "ist zu prüfen", "muss geklärt werden", "falls dafür Geld da ist"

Also: schaun mer mal, wie unser aller Kaiser sagen würde.

schönen Tag noch

phönix
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26.10.2009, 17:45
Beitrag: #5
RE: Koalitionsvertrag
phönix schrieb:@ Showbee

Was ist daran interessant?

naja, immerhin wurde bis zu 15. Legislaturperiode immer die große Steuerreform versprochen, jetzt kommen nur paar ausgesuchte Ideen; btw wer hat seine Hoteliers bereits von der Senkung der USt auf 7 informiert?
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24.11.2009, 22:56 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.11.2009 23:05 von Jive.)
Beitrag: #6
RE: Koalitionsvertrag
Ich finde das hier viel erschreckender:

Das Steuerrecht soll spürbar vereinfacht werden. Umgesetzt werden soll dies im Bereich des EStG insbesondere dadurch, dass....

....noch in dieser Legislaturperiode allen Bürgern auf Wunsch eine vorausgefüllte Steuererklärung mit den bei der Finanzverwaltung vorhandenen Daten zur Verfügung gestellt wird....

Mich interessiert schon, was die alles über mich wissen ... aber wenn die mist bauen...... leistet die Finanzverwaltung dann nicht u.U Beihilfe zur Steuerhinterziehung, wenn sich der "Kunde" auf die Richtigkeit der Angaben verlässt???...

.....die Besteuerung von Rentnern so vereinfacht wird, dass kein aufwändiges Kontrollmitteilungsverfahren und keine separate Erklärungspflicht für Rentenbezüge mehr notwendig ist,

Da sehe ich eine Art von Steuerabzugsverfahren sich andeuten.
Ich weiss allerdings nicht, ob das die Rentner begeistern wird...


.....geprüft werden soll, ob Arbeitnehmer die Steuerklärung auch für einen Zeitraum von 2 Jahren abgeben können,

Lang lebe die Abschnittsbesteuerung!!!


Umgesetzt werden soll weiterhin, dass:

es allen Bürgern ermöglicht wird, ohne Papierbelege mit den Finanzämtern zu kommunizieren,

Telefon gibts doch schon..Cool

die gleichheitswidrige Benachteiligungen im Steuerrecht abgebaut und insbesondere die Entscheidungen des BVerfG zur Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern mit Ehegatten umgesetzt wird,

Die Westerwelle-Vorschrift...... damit kann doch nur die Zusammenveranlagung für eingetragene Lebenspartnerschaften gemeint sein.

der Gedanke der zeitnahen Betriebsprüfung verwirklicht wird. Dies soll zur Erhöhung der Planungssicherheit auf Seiten der Unternehmen und der Finanzverwaltung sorgen. Betriebsprüfungen sollen grundsätzlich innerhalb von 5 Jahren nach Beginn bzw. dann abgeschlossen sein, wenn die neue Betriebsprüfung beginnt,

...besser wärsRolleyes

lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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25.11.2009, 10:26
Beitrag: #7
RE: Koalitionsvertrag
Die vorausgefüllte Erklärung ist schon länger angedacht, das ist nichts neues, soll jedoch nur die Stammdaten, Kinder usw. und den Lohn von AN, ggf. Renten usw. enthalten. Dies soll online dem Stpfl. zur verfügung gestellt werden. Im Moment scheitert es wohl noch an den techn. Möglichkeiten bzw. dem Datenschutz. Ist aber ab 2011-13 geplant.
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25.11.2009, 11:50
Beitrag: #8
RE: Koalitionsvertrag
Schade ist nur, dass man dadurch die Schnell-mal-zwischendurch-Steuererklärungen verliert.

®
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25.11.2009, 12:19
Beitrag: #9
RE: Koalitionsvertrag
Glaub ich nicht, denn für den Vorgang wird eine ähnliche Registrierung wie für das authentifizierte Verfahren nötig sein. Und welcher Privatmann, oder auch kleinere Firma beschäftigt sich damit, zumal das die steuerl. Beratung nicht ersetzt.
WK werden garantiert nicht vorausgefüllt. Cool
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25.11.2009, 13:33
Beitrag: #10
RE: Koalitionsvertrag
Hallo,

mal so ein Gedanke am Rande:

Vorausgefüllte Steuererklärungen - vereinfachte Verfahren - elektronische Datenübermittlung - Online Abrufe.

All dies bedingt doch irgendwo dass jeder Steuerpflichtige dazu gezwungen wird sich die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen - also ein Zwang geschaffen wird.

Inwieweit deckt sich das noch mit dem grundgesetzlich verankerten Selbstbestimmungsecht?

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