Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Bilanzierung von Zuwendungen
23.10.2009, 10:43
Beitrag: #21
RE: Bilanzierung von Zuwendungen
Hallo,

gibt es da nicht eine Unterscheidung zwischen Investititonszuschüssen und Betriebsmittelzuschüssen?

Denke hier ist die Unterscheidung. Und dies habe ich in meiner Argumentation auch versucht zu erklären.

Bei den Betriebsmitteln kommt es eben auf die tatsächliche Aufwandstätigkeit an. Sind die Aufwendungen abschließend getätigt, ist der Anspruch verwirklicht und erfolgswirksam zu erfassen, da die Restauszahlung nicht mehr von der Maßnahme abhängt sondern lediglich vom Antrag und dem Verwendungsnachweis. Insoweit teile ich die Auffassung der Verwaltung, dass es sich hier lediglich um ein verschobenes Zahlungsziel handelt.

Bei den Investitionszuschüssen ist die Investition und der vertraglich festgelegte Verbleib des Investitionsguts nachzuweisen. Hier sind Bedingungen er Maßnahmevereinbarung einzuhalten, die über den Zeitpunkt der Anschaffung hinweg wirken. Die Auszahlung der Sicherheitsvereinbarung steht in Abhängigkeit der Erfüllung.


Die Regelungen IAS basieren im übrigen auf dem HFA-Gutachten 1/1984 i.d.F. 1990. Somit durchaus vergleichbar für das Handelsrecht.


Warte mal das Schreiben des IDW ab. Vielleicht schreibt ja jemand aus dem Ausschuss zurück und gibt die entsprechende Erläuterung mit ab.
Die interessiert mich auch.

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
23.10.2009, 16:23 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.10.2009 16:28 von Jive.)
Beitrag: #22
RE: Bilanzierung von Zuwendungen
zaunkönig schrieb:Bei den Investitionszuschüssen ist die Investition und der vertraglich festgelegte Verbleib des Investitionsguts nachzuweisen. Hier sind Bedingungen er Maßnahmevereinbarung einzuhalten, die über den Zeitpunkt der Anschaffung hinweg wirken. Die Auszahlung der Sicherheitsvereinbarung steht in Abhängigkeit der Erfüllung.

Das sehe ich anders...

Wenn z.B. die Verbleibensvoraussetzung nicht eingehalten wird, fehlt es alleine schon an den sachlichen voraussetzungen für die Gewährung der Zuwendung.
Da ist es völlig irrelevant, ob die Zuwendung schon ausbezahlt ist oder nicht... (vgl. 2. c.) des HFA Fachgutachtens)

Ist Sie schon ausbezahlt, wäre zu aktivieren bzw AK zu kürzen.
Sofern die Einhaltung der Behaltefrist unsicher ist, wäre ggf. eine Rückstellung zu bilden.

Das steht ja auch alles so in dem HFa Fachgutachten 1/1984 drin.

Wir haben hier aber einen Fall, in dem nur die Auszahlung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung auf die kein Rechtsanspruch ensteht unter dem Vorbehalt steht, dass der VN eingereicht und geprüft wurde.

Und das HFA Fachgutachten sagt doch eindeutig, dass in diesem Fall nur zu aktivieren ist, wenn :

1.) die sachlichen Voraussetzungen vorliegen ( hier erfüllt mit Ende des Lehrgangs)

2.) der Bewilligungsbescheid muss vorliegen ( haben wir)

und 3.) der Bewilligungsbescheid darf nicht unter einem auszahlungsvorbehalt stehen.

Nach meinem Verständnis der dt. Sprache ist ein Vorbehalt der Auszahlung halt ein Auszahlungsvorbehalt nach dem Motto :

...es wird erst Ausbezahlt, wenn ...

Das diese Aufwandszuschüsse auf jedenfall bei Zufluss zu erfassen sind ist klar.
Unter 2. d2.) des HFA Fachgutachtens steht auch, dass periodengerecht vereinnahmte Zuwendungen direkt gegen den Aufwand verbucht werden dürfen.
Hier gibt es aber keine periodengerechte vereinnahmung.. die erfolgt ja gerade nicht ...

lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
23.10.2009, 17:30
Beitrag: #23
RE: Bilanzierung von Zuwendungen
Vielleiht noch ein satz ...

Wenn der Anspruch auf die Restzahlung so sicher wäre, müsste der ESf ja nicht einen Auszahlungsvorbehalt einbauen um Überzahlungen zu vermeiden ... Die haben ja auch Erfahrungswerte ...

lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
06.11.2009, 15:49
Beitrag: #24
RE: Bilanzierung von Zuwendungen
Heut kam die Antwort vom IDW:

An Nichtmitglieder gibts keine Auskunft....Tongue

...Und dafür haben die über 2 Wochen gebraucht ..Sad

lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
06.11.2009, 15:58
Beitrag: #25
RE: Bilanzierung von Zuwendungen
Mein Beileid Jive!
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
06.11.2009, 16:31
Beitrag: #26
RE: Bilanzierung von Zuwendungen
AUTSCH,

vll. hättest du nen barscheck beilegen sollen *justkiddin*

ist aber wirklich ne frechheit dafür 2 wochen zu brauchen Sad

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
06.11.2009, 17:01
Beitrag: #27
RE: Bilanzierung von Zuwendungen
Jive schrieb:An Nichtmitglieder gibts keine Auskunft....Tongue

...Und dafür haben die über 2 Wochen gebraucht ..Sad

AU WEIA...

schönen Tag noch

phönix
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
13.03.2010, 15:42
Beitrag: #28
RE: Bilanzierung von Zuwendungen
Huhu,

Ich will nur mal bekanntgeben wie das ganze weitergegangen ist :

Nachdem ich gegen die aufgrund der BP ergangenen Bescheide Einspruch eingelegt hatte, habe ich nun den geänderten Bescheid vorliegen, mit welchem meinem Einspruch stattgegeben wurde :-)

lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation