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Abwrackprmie und/oder Vorsteuer??
13.08.2009, 11:14
Beitrag: #1
Abwrackprmie und/oder Vorsteuer??
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich habe nicht alle Beiträge seit Anfang 2009 verfolgt, um zu sehen, ob dieses Thema bereits ausführlich diskutiert wurde - auch war ich mir sicher, dass es eigentlich klar sei! Aber:

Ich habe jetzt einen Fall, in dem die Abwrack- bzw. Umweltprämie von 2.500,-- beantragt und wohl auch gewährt wurde, aber der betr. Neuwagen als Firmenwagen laufen muss, weil über 50% ( Fahrtenbuch wird geführt!) usw.. dazu kommt, dass es sich um eine GbR handelt - Eheleute - der Kaufvertrag ging an ihn mit Privatadresse - es wurde vom Autohaus auf Drängen der Mandanten eine geänderte Re mit 19% .. ausgestellt auf die GbR. Die Vorsteuer ist um rund 1.700,-- höher als die Prämie!

Was mache ich jetzt? Wenn ich alles so buche wie oben erwänht - Vorsteuer voll + Minderung der AK um Umweltprämie - mache ich mich strafbar?

Habe ein sehr ungutes Gefühl dabei!

Was meint Ihr dazu?

Danke schonmal Ulrike
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13.08.2009, 12:23
Beitrag: #2
RE: Abwrackprmie und/oder Vorsteuer??
Hallo Ulrike,

vielleicht hift Dir >>diese Diskussion<< weiter?

Gruß von der Catja

___________________________________________

Signatur? ... verliehen...
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13.08.2009, 15:35
Beitrag: #3
RE: Abwrackprmie und/oder Vorsteuer??
Beihilfestrafbarkeit des StB hier: nein, da keine Steuerhinterziehung, wenn VoSt mit Rng. für Unternehmen geltend gemacht wird. Ggf. könnte (siehe andere Diskussion) die AWP jedoch zu Unrecht gewährt worden sein, dann ist dort zu prüfen, ob Subventionsbetrug einschlägig ist.
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14.08.2009, 10:15
Beitrag: #4
RE: Abwrackprmie und/oder Vorsteuer??
Danke an Catja: der letzte Beitrag dazu war Ende 2/09 und ich habe hier - bei meinem Fall - auch etwas Bauchschmerzen, denn es geht um viel Geld. Die Mandanten sehen das locker, sie wollen nichts falsch machen und ich bin in der Pflicht!
Ich hoffe, dass bis zur Abgabe der Erklärungen für 2009 hier Endgültiges seitens der Finanzverwaltung vorliegt! ??

Ich melde mich, wenn ich etwas Neues erfahre und bin auch über Rückmeldungen von Euch allen hier dankbar!

Ulrike
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14.08.2009, 10:44
Beitrag: #5
RE: Abwrackprmie und/oder Vorsteuer??
Hallo,

also ich sehe hier keine steuerlichen Probleme. Der VoSt Anspruch besteht, oder er besteht nicht. Das kann man prüfen. Wird die Lieferung des PKW dem Unternehmen der GbR zugeordnet? Wenn ja, dann ist die ausgestellte Rechnung richtig und § 15 UStG (+).

Eine andere Frage ist, ob hiernach ein Recht auf die AWP besteht/bestand. Das prüft aber das BAFA und nicht das FA XYZ. Hier ist eben problematisch, dass nach Sinn und Zweck eigentlich keine AWP gezahlt werden sollte, wenn ein Unternehmer auftritt, der bereits den VoSt Anspruch hatte (sh. Thread). Allerdings ergibt sich dies nicht konkret aus den Vergabebedingungen. Das Problem ist ja auch, dass m.E. ein PKW auch nur auf nat.P. bzw. j.P. zugelassen werden kann. Eine Zulassung auf die GbR geht ja technisch nicht. Auch kann man bei der Zulassung m.E. nicht bestimmen, dass dieser für Betriebs- oder Privatvermögen zugelassen werden soll. Das sind alles steuerrechtliche Fragen, die bei der Kfz Zulassung nicht geprüft werden.

Solange die AWP besteht (ausgezahlt wurde bzw. ein Bescheid nicht zurückgenommen wurde), ist dann natürlich die AWP auch (m.E.!) als Zuschuss zu behandeln und entweder sind die AHK zu mindern oder er ist als Ertragsposten auszuweisen (Wahlrecht nach EStR).

Den Mandanten sollte aufgegeben werden, die Voraussetzungen der AWP nochmals zu prüfen, ein StB darf dies m.E. nicht, weil die AWP keine Frage des Steuerrechts ist. Also kann hier auch keine Haftung eintreten, weil man den Auftrag einfach zurückweist ("Haben die steuerrechtlichen Voraussetzungen geprüft ... Ergebnis ... unberührt von der Prüfung bleiben die Fragen, ob die AWP zu Recht bezogen wurde und behalten werden kann, da wir für die Sachprüfung nach StBerG nicht zugelassen sind. Wir empfehlen jedoch die Inanspruchnahme einer Rechtsberatung zum Thema ...").

Gruß,

showbee
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14.08.2009, 12:03
Beitrag: #6
RE: Abwrackprmie und/oder Vorsteuer??
Hallo,

zunächst ein kurzer Hinweis auf Kfz-Zulassung auf den Namen einer GbR:
Das ist von Bundesland zu Bundesland und dort innerhalb der Städte und Gemeinden unterschiedlich.
Ein Kfz kann durchaus auf eine GbR zugelassen werden. Nur einige wenige Gebietskörperschaften wissen dies und haben entsprechende Richtlinien für ihre Zulassungstellen. (ist auch mal gerichtlich in 2006 oder 2007 geklärt worden).

Bezüglich der Abwrackprämie ist das vom Gesetzgeber überhaupt nicht zu klären ob das Fahrzeug für unternehmerische Zwecke eingesetzt wird oder nicht. Zudem sehen die steuerlichen Gesetzesgrundsätze durchaus andere Merkmale vor, denen sich ein Steuerpflichtiger und Neuwagenerwerber nicht entziehen kann.
So kann eine Privatperson ein Kfz erwerben und im Anschluss daran ein Gewerbe eröffnen und ordnet das Fahrzeug dem Gewerbe zu, oder muss es, infolge prozentualer Beanspruchung dem Betriebsvermögen zuordnen.
Hier spielen steuerliche Zuordnungsgesichtspunkte eine ganz andere Rolle und lassen dem Gesetzgeber kaum die Möglichkeit dies zu überprüfen.

Zudem kann die Pämie ja auf den Autohändler übertragen werden. Was da technisch alles "machbar" ist, kann sich jeder selbst ausmalen und ist vom Amt ebenfalls nicht zu überprüfen.

Wie auch?
Da saßen mal 3 Personen, die sollten ein paar Anträge mitbearbeiten, dachte man sich ursprünglich. Inzwischen ist daraus eine große Abteilung geworden und die Antragsbearbeitung hinkt ungefähr 2 Monate hinterher.

Und wie die Medienberichterstattung zeigt, werden längst nicht alle Kfz auch tatsächlich verschrottet. Nur wer will noch überall in die Unternehmen gehen und dies überprüfen?


Und auch für Personenhandelsgesellschaften ist es möglich in den Genuss der Abwrackprämie zu kommen.
Der Gesellschafter kauft das Fahrzeug auf seinen Namen und ordnet es der Gesamthand zu. Im Zweifel hat er Sonderbetriebsvermögen und kommt in den Genuss der Prämie.


So wie die Richtlinie gestrickt ist, stammt die aus dem Amt und nicht von externen Beratern. Wäre vielleicht das Geld wert gewesen. :-)

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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14.08.2009, 12:32
Beitrag: #7
RE: Abwrackprmie und/oder Vorsteuer??
zaunkönig schrieb:Und auch für Personenhandelsgesellschaften ist es möglich in den Genuss der Abwrackprämie zu kommen.
Der Gesellschafter kauft das Fahrzeug auf seinen Namen und ordnet es der Gesamthand zu. Im Zweifel hat er Sonderbetriebsvermögen und kommt in den Genuss der Prämie.

hmm... eine oHG/KG hat handels- und zivilrechtlich kein SBV. In die HBil kommt nur, was der Gesamthand zugeordnet wurde, also Übertragung Eigentum auf die oHG/KG. Wenn vorher aber ein Kfz erworben wurde (vom Händler), dann geht idR der VoSt Anspruch "flöten", weil der Gesellschafter i.d.R. kein USt-Unternehmen betreibt, sondern nur die Gesellschaft. Das kann man natürlich auch gestalten, aber ohne Gestaltung wäre hier zwar die betriebliche Nutzung nebst AWP gesichert, ein VoSt-Anspruch würde m.E. aber ausscheiden.
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14.08.2009, 21:45
Beitrag: #8
RE: Abwrackprmie und/oder Vorsteuer??
Hallo,

Sale an lease back - wäre zum Beispiel eine Gestaltungsmöglichkeit das Kfz aus der privaten Hand in das Gesamthandsvermögen zu bekommen und auch einen Vorsteueranspruch zu realisieren.

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18.08.2009, 09:51
Beitrag: #9
RE: Abwrackprämie und/oder Vorsteuer- Fall mE geklärt!
Hallo,

ich habe jetzt den "Zuwendungsbescheid" vorzuliegen und dort steht eindeutig, dass das Alt- und Neufahrzeig zum steuerlichen Privatvermögen gehören muss und dass der Bescheid widerrufen werden kann, wenn nicht! Rückzahlung mit 5% verzinslich!

Ich sehe das also so: entweder -oder! In meinem Fall ist es sowohl von der Nutzung (deutlich über 50% ) als auch von der Höhe der Vorsteuer die günstigste Variante!

Ich werde also meine Mandanten insoweit informieren!

Danke allen, die sich an der Diskussion beteiligt haben - hat jemand eine andere Meinung dazu?

Grüße Ulrike
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