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"Schadensersatz" Softwarelieferant
06.07.2009, 12:59
Beitrag: #1
"Schadensersatz" Softwarelieferant
Mein Softwarelieferant hat in einem Programm einen ihm bekannten Fehler, der er uns aber nicht mitgeteilt hat. Auch in der Anleitung zu diesem speziellem Punkt steht nichts drin, dass eine bestimmte Schlüsselung (so wie es die Firma vorschlägt) unweigerlich zu einer fehlerhaften Berechnung führt. Wir suchen uns also einen Wolf, am schaut ja doch erst bei sich selber und dann erzählt einem die Hotline am Telefon, dass der Fehler bekannt sei und überlistet werden könne. Ich bin eigentlich soweit die Monatsrechnung (lt. Überlassungsvertrag) einmalig zu kürzen. Ich bin mir nur nicht so ganz klar, ob das von Erfolg gekrönt sein wird.
Was meinen die Fachleute dazu?
frankts
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06.07.2009, 13:35
Beitrag: #2
RE: "Schadensersatz" Softwarelieferant
Wenn der Fehler bekannt ist, dem Kunden aber nicht mitgeteilt wird, macht sich der Lieferant schadensersatzpflichtig. Ich würde mal kurz in seine AGB´s gucken, was er dazu schreibt.

Schaden sind die aufgewendeten Stunden:
- Feststellung des Fehlers
- Überprüfen, ob entsprechend Handbuch verfahren wurde
- Überprüfen der Berechnung durch Bearbeiter, Verifizierung durch StB
- Ermitteln und Überprüfen der möglicherweise betroffenen Steuererklärungen
- Mehraufwand für Abgleich Steuerberechnung zu Bescheid
- Erklärung der Abweichungen ggü. Mandanten
- Telefonate mit Softwarehersteller und Hotline
- ...

Da kommen schon ein paar Stunden zusammen, die nicht angefallen wären, wenn die Fehler-Infos bekannt gewesen wären oder das Handbuch darauf hingewiesen hätte. Und diese vermeidbare Zeit würde ich mir bezahlen lassen.

Fehler können immer mal passieren, aber so geht man mit seinen Kunden nicht um!

Ich würde mal einen pauschalen Betrag einfordern, um noch mehr Zeitaufwand für die Ermittlung der Einzelstunden zu vermeiden.

Um welche Software handelt es sich denn?
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06.07.2009, 13:54
Beitrag: #3
RE: "Schadensersatz" Softwarelieferant
Agenda!
frankts
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