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Progressionsvorbehalt
04.06.2009, 16:30
Beitrag: #11
RE: Progressionsvorbehalt
limo schrieb:Die KK zahlt doch 13 € am Tag MS-Geld. Da muss doch bei 400 € keinen ZS vom AG bezahlt werden. oder?

Das ist so nicht korrekt. Es gibt da erstens Fälle da muss das Bundesversicherungsamt zahlen (max 210 €) und zweitens 13 x 30 = 390 € - Es fehlen also 10 € = AG Zuschuß!
frankts
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04.06.2009, 18:31
Beitrag: #12
RE: Progressionsvorbehalt
Ich halte es mit Opa. Smile

Voraussetzung für den Progressionsvorbehalt ist lediglich, dass es sich um Mutterschaftsgeld oder Zuschuss zum Mutterschaftsgeld handelt. Dies ist eine Lohnersatzleistung, die die steuerliche Leistungsfähigkeit erhöht, nur darauf kommt es an.

Sofern nur pauschal besteuerter Arbeitslohn aus geringfügiger Beschäftigung vorliegt, der in der Tat nicht in der Steuererklärung anzugeben ist, ergibt sich ja auch keine Auswirkung.

Sollten andere steuerpflichtige Einkünfte vorliegen, ist es doch sachgerecht, das Mutterschaftsgeld bzw. den Zuschuss dazu wie bei jedem anderen Steuerpflichtigen auch steuersatzerhöhend zu berücksichtigen.

Gruß Lemgun
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"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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