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Abschreibung
17.04.2009, 19:39
Beitrag: #11
RE: Abschreibung
Hallo,

ist doch meine Rede und, soweit ich den Sachverhalt verstanden habe, wohl auch die Vorgehensweise von @Opa.

Abzustellen ist auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (oder wie Du es nennst: regelmäßig zu erwartende bzw. Höchstnutzungsdauer).

Handelsrechtlich mag der Kaufmann dies durchaus anders beurteilen.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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