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Hinzurechnung ab 2008
25.02.2009, 21:50
Beitrag: #11
RE: Hinzurechnung ab 2008
Zitat:Gab's da vor Jahren nicht mal ein Urteil, dass nur die Hälfte des Einkommens (oder was war es ?) besteuert werden darf ???

Von dem Halbteilungsgrundsatz wurde mittlerweile in der Rechtssprechung wieder Abstand genommen, soweit ich das richtig gelesen habe.

Zitat:Hallo,

na ja, ich habe z.B. eine Rechnung der Stadt Köln da steht nur drauf Standmiete für den Zeitraum vom 21.-24.5.08 250.000,- EUR. Was soll ich da aufteilen, da gibt es m.E. nichts aufzuteilen.

LG T.D.

Vielleicht hilft Tz. 7 des gleichlautenden Ländererlasses vom 4.7.2008 weiter. Danach werden z.B. kurzfristige Hotelnutzungen oder Beträge für kurzfristige Automietverträge nicht hinzugerechnet.

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn...onFile.pdf

Gruß Lemgun
_______________________________________________________________________________
"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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27.02.2009, 10:20
Beitrag: #12
RE: Hinzurechnung ab 2008
Lemgun schrieb:Vielleicht hilft Tz. 7 des gleichlautenden Ländererlasses vom 4.7.2008 weiter. Danach werden z.B. kurzfristige Hotelnutzungen oder Beträge für kurzfristige Automietverträge nicht hinzugerechnet.

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn...onFile.pdf

Hallo,

na da ist der Streit ja auch vorprogrammiert, was ist kurzfristig? Z.B. im Rahmen der Cebit sind die Leute jetzt schon unten und bauen alles auf d.h. der AG übernimmt sowohl für die Mitarbeiter als auch für die Subunternehmen die Hotelrechnungen für ca. 3 Wochen. Kosten ca. 60.000 ist das Kurzfristig?

Ich werde mich mal auf viel Streiterein einstellen.

Schönes Wochenende

LG T.D.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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27.02.2009, 15:45
Beitrag: #13
RE: Hinzurechnung ab 2008
Sehe ich genauso, derartig viele unbestimmte Rechtsbegriffe werden Klageverfahren nach sich ziehen ohne Ende.

Gruß Lemgun
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02.03.2009, 08:59
Beitrag: #14
RE: Hinzurechnung ab 2008
Lemgun schrieb:
Zitat:Gab's da vor Jahren nicht mal ein Urteil, dass nur die Hälfte des Einkommens (oder was war es ?) besteuert werden darf ???
Von dem Halbteilungsgrundsatz wurde mittlerweile in der Rechtssprechung wieder Abstand genommen, soweit ich das richtig gelesen habe.

Ja, korrekt. Kein Halbteilungsgrundsatz, so BVerfG 2 BvR 2194/99

http://www.bundesverfassungsgericht.de/e...19499.html

vom 18.01.2006, aber absolute Grenze "erdrosselnder" Besteuerung wird aufrechterhalten. Das wäre im Extrembeispiel (Steuer > Gewinn) aber wohl so, wenn der steuerlich ermittelte Gewinn auch dem wirtschaftlich zutreffenden Gewinn der Steuerquelle entspricht (also keine Minderung durch Steuervergünstigungen).
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14.07.2009, 20:40
Beitrag: #15
RE: Hinzurechnung ab 2008
Also ich hab gerade meine erste Bilanz auf dem tisch liegen, bei der mein Mandant trotz eines Verlustes von mehr als 50.000,- ¤ wegen der hinzurechnungen noch knapp 20.000,-- GewSt zahlen muss...

lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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18.07.2009, 10:02 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.07.2009 10:03 von Lemgun.)
Beitrag: #16
RE: Hinzurechnung ab 2008
aua ... Sad Weiß er schon von seinem Glück?

Gruß Lemgun
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18.07.2009, 11:29
Beitrag: #17
RE: Hinzurechnung ab 2008
noch nicht ... :-/

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Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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26.09.2014, 11:43
Beitrag: #18
RE: Hinzurechnung ab 2008
siehe dazu BFH, Urteil v. 4.6.2014 - I R 21/13; veröffentlicht am 24.9.2014).
einfach mal so abgebügelt...

http://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeige.../900012509

schönen Tag noch

phönix
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