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U1
16.06.2007, 21:22
Beitrag: #1
U1
Hallo,

mir ist aufgefallen, dass ein Lohn mit über hundert Mitarbeitern U1 an die KK abführt. Is doch so nicht richtig. Kann der AG wählen, oder darf er mit über 30 Mitarbeitern nicht mehr in die Ausgleichskasse?

Gruß,
Manfred
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19.06.2007, 09:00
Beitrag: #2
RE: U1
Hallo,

dies ist möglich nach § 12 AAG (Aufwendungsausgleichsgesetz). Allerdings bedarf es der Genehmigung des Bundesministeriums für Gesundheit.

Gruß,
Peter
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