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"neue" GWG´s in der Praxis
11.02.2009, 11:22
Beitrag: #1
"neue" GWG´s in der Praxis
Hallo,


ich habe eine Frage zum Sammelpool GwG:

Gekauft wird ein Monitor für einen PC 500,00. Monitor ist nicht selbständig nutzbar und wird somit nicht in den Sammelpool eingestellt.

Genauso sehe ich es wenn nur ein Desktop PC ohne Monitor gekauft wird, auch nicht in den Sammepool.

Wir hätten dann die 3 Jährige ND und keine Poolabschreibung.

Wie handhabt ihr das in der Praxis?!?

"Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, ist im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts oder der Eröffnung des Betriebs ein Sammelposten zu bilden, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag (§ 9b Abs. 1), oder der nach Absatz 1 Nr. 5 bis 6 an deren Stelle tretende Wert für das einzelne Wirtschaftsgut 150 Euro, aber nicht 1 000 Euro übersteigen. 2Der Sammelposten ist im Wirtschaftsjahr der Bildung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufzulösen. 3Scheidet ein Wirtschaftsgut im Sinne des Satzes 1 aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert.
"
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11.02.2009, 12:10
Beitrag: #2
RE: "neue" GWG´s in der Praxis
Würde auch sagen kein Sammelposten.
Aber evtl. Nachaktivierung des Bildschirm beim vorhandenen PC.


Früher hat man immer versucht bei Monitoren unter 410€ zu argumentieren das diese selbst. nutzbar sind. So ändern sich die Zeiten.
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11.02.2009, 15:09
Beitrag: #3
RE: "neue" GWG´s in der Praxis
Ich handhabe das bei mir genauso wie von Dir beschrieben :-)

( Fast ) Alle EDV- Anschaffungen schön über 3 Jahre abschreiben, und sich bei der günstigen Anschaffung für BGA auf die 5 Jahre freuen.

In Verbindung mit dem Investitionsabzugsbetrag ist da schon einiges machbar Tongue

lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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