Umfrage: Ist die DHHF durch das FA anzuerkennen
Ja
ich weiß nicht
Nein
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Umfrage neu DHHF
16.06.2007, 20:04 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.06.2007 20:09 von Hans-Christian.)
Beitrag: #1
Umfrage neu DHHF
Ich habe die Umfrage möglicherweise zeitlich begrenzt, deshalb möchte ich dies neu stellen, ohne meinen Standpunkt dazu erneut darzugen. ist ja nachlesbar.

Also

Lediger hat eine anerkannte DHHF, seit zwei Jahren.
2006 findet er ein Häuschen im Urlaub preiswert und für den Ruhestand geeignet.

Er beschließt es zu kaufen und gibt seinen Hauptwohnsitz auf mit dem Umzug.

Die Zweitwohnung behält er bei.

Die Entfernung Arbeitsstätte zum neuen Lebensmittelpunkt wird dadurch 200km größer als bisher Zweitwohnung zum Lebensmittelpunkt.

Ist die DHHF nach dem Umzu durch das FA anzuerkennen?

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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16.06.2007, 20:07
Beitrag: #2
RE: Umfrage neu DHHF
Ich bitte um eine neue Abstimmung.
Es ist die letzte zu diesen Thema.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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16.06.2007, 20:30
Beitrag: #3
RE: Umfrage neu DHHF
Der Gesetzestext schließt dies doch nicht aus? Was nicht ausgeschlossen ist, ist doch also anzuerkennen? Theoretisch!
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16.06.2007, 20:45
Beitrag: #4
RE: Umfrage neu DHHF
das ist eine Frage, die der BFH erst noch entscheiden muss.

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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16.06.2007, 20:49
Beitrag: #5
RE: Umfrage neu DHHF
Na ja, deshalb :THEORETISCH.
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16.06.2007, 21:12
Beitrag: #6
RE: Umfrage neu DHHF
Vorwitzig schrieb:das ist eine Frage, die der BFH erst noch entscheiden muss.

Das ist mir einfach nicht verständlich.

Das Gesetz sagt:

"und zwar unabhängig davon, aus welchen Gründen die doppelte Haushaltsführung beibehalten wird"

Dies steht auch im H43 LStH

Die wird im FG-Urteil -klarstellend- aufgezeigt.

Diese Auffassung vertritt Schmidt.

Diese Auffassung vertritt akademische Arbeitsgemeinschafft in Steuertipps.

Diese Auffasung von mir wurde heute von einem Beamten der OFD Münster vertreten, einer, der auf der anderen Seite des Schreibtisches steht. Klar, dies ist kein Argument. Aber bitte unterstellt mir nicht, dass ich unbeweisbare Autoritätsbeweise nutzen will. Die rechtlichen Grundlagen müßten doch für eine Urteilsfindung unsererseits ausreichend sein.

Irgendwie ein kleinwenig enttäuschend.


Wenn nun von ... Mitgliedern dieses Forums, die abstimmen können, bisher nicht öffentlich, nur einer meine Auffassung vertritt, dann muß ich sehr nachdenklich werden.

O.K. dies war vermutlich mein letzter Beitrag zu diesem Thema.
Schließlich will ich nicht nerven.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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16.06.2007, 21:25
Beitrag: #7
RE: Umfrage neu DHHF
Du nervst nicht. Jedenfalls mich nicht, weil ich öfter so meine Zweifel habe. Aber der BFH ist die höherbesoldete Intelligenz, der wir uns fügen müssen, ob das verkündete Urteil nun komform ist mit dem Gesetzestext sei dahingestellt.
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17.06.2007, 19:12
Beitrag: #8
RE: Umfrage neu DHHF
WaLiLei schrieb:Du nervst nicht.

Ich finde auch, daß ein schönes Streitgespräch auf fachlicher Ebene nicht nerven KANN.

Zitat:Aber der BFH ist die höherbesoldete Intelligenz, der wir uns fügen müssen

Bitte? Der BFH fällt Einzelentscheidungen. Die zugegebenermaßen eine Weile repetiert werden, jedoch immer wieder in Frage gestellt werden von enthusiastischen Streitern.

Ich hab abgestimmt.

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