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Island
27.01.2009, 16:52
Beitrag: #1
Island
Kennt zufällig einer jemanden (hier in D), der sich mit dem isländischen Steuerrecht auskennt?

Hab hier einen Monteur der 8 Monate in Island war. Angeblich wollte sein Chef für ihn eine Erklärung in Island abgeben. Aber die Fa. existiert nicht mehr, also keine Reaktion. Der Mandant hat keine Gehaltszettel usw. Die Auszahlung erfolgte oft in bar.
Wie reagiert das FA hier, wenn ich keinerlei Angaben über den isländischen Lohn machen kann.
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27.01.2009, 17:12
Beitrag: #2
RE: Island
Angaben wird man schon machen können.

Die Einkünfte unterliegen ja "nur" dem Progressionsvorbehalt, es dürften Werbungskosten ohne Ende angefallen sein.

Bei uns jedenfalls wird bei diesen "geringen" Beträgen kein großes Aufheben gemacht, die Glaubhaftmachung reicht ja erstmal.
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27.01.2009, 17:19
Beitrag: #3
RE: Island
Opa schrieb:Hab hier einen Monteur der 8 Monate in Island war. Angeblich wollte sein Chef für ihn eine Erklärung in Island abgeben.

Hab eben schnell das DBA durchgeflogen. Selbst wenn in Island keine Steuer abgeführt wurde, ist im DBA keine subject to tax Klausel enthalten, also selbst wenn im Ausland keine Besteuerung erfolgt ist (tatsächlich), kann D nur den Progressionsvorbehalt anwenden.
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27.01.2009, 17:56
Beitrag: #4
RE: Island
"Nur" Progressionsvorbehalt ist schon klar, aber es wäre nur ein "ca. Betrag" zu nennen möglich, der aber trotz WK bei rund 20.000,- liegen dürfte, so daß sich schon eine gewisse steuerl. Auswirkung ergeben würde, denn die anderen 4 Monate hat er ja hier voll verdient.
Na mal sehen, wie das FA reagiert, hab jetzt nur den Auslands-Aufenthalt angegeben, ohne genaue Zahlen.
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27.01.2009, 18:58
Beitrag: #5
RE: Island
Ohne Zahlen kann das FA nur schätzen, das ist mißlich. Da nicht mal Schätzungsgrundlagen genannt sind, kommt es mE zwingend zu Rückfragen. Dann doch lieber eine selbst ermittelte Summe nennen und begründen (ca. Lohn wöchentlich xxx isländische Kronen x Kurs 01/2007 ... = Summe).
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27.01.2009, 19:10
Beitrag: #6
RE: Island
Ich warte erstmal auf die Rückfrage.
Vielleicht kommt auch keine, da sie "Aufenthalt in Island" als priv. Auszeit betrachten. Dann würde er sogar eine Erstattung statt einer Nachzahlung erhalten.Big Grin
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27.01.2009, 22:29
Beitrag: #7
RE: Island
@Opa: Gerade wenn das Finanzamt das nun alles ohne § 32b durchwinkt, liegt dann aber schon Steuerhinterziehung sehr nah! Wenn man die Angaben so "verschleiert" macht, dass man als Veranlagungsbeamter nur raten kann, ist dass schon vorsätzlich. Ich würde sowas nicht machen, bringt mehr Ärger als Erfolg! Gutheißen kann man das genauso wenig wie bei den Fahrtkosten die km "zu verlängern" oder private Bewirtungen als beruflich ausgeben.
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28.01.2009, 09:57
Beitrag: #8
RE: Island
Naja, kann man geteilter Meinung sein, aber ich kenne auch das FA und den Bearbeiter, da ist die Rückfrage vorprogrammiert, aber bis dahin hat der Mandant vielleicht auch noch ein paar Unterlagen gefunden, die er noch suchen wollte.
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