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§35a EStG bei Auszug Kind?
27.01.2009, 13:41
Beitrag: #1
§35a EStG bei Auszug Kind?
Hallo alle miteinander,

habe folgenden SV auf dem Tisch.
Tochter zieht aus dem elterlichen Haushalt aus, um in einer weiter entfernten (ca. 400 km) Uni zu studieren. Als Kind ist sie weiterhin in der Einkommensteuerfestsetzung zu berücksichtigen. Eltern beauftragen eine Umzugsfirma und bezahlen diese auch.

Kann ich nun diese Kosten über den §35a EStG zum Abzug bringen, wenn

a) die Tochter Hauptmieter der Wohnung am Studiumsort ist?
oder
b) die Eltern Hauptmieter der Wohnung am Studienort sind?

zu a)

Habe hier meine Bedenken, da es nicht der neue Haushalt der Steuerpflichtigen (Eltern) ist.

zu b)

Hätte hier weniger Bauchschmerzen, da es ja ein Haushalt der Steuerpflichtigen ist. Kann doch egal sein, wer von der Familie dort wohnt oder?

Komme über das BMF-Schreiben irgendwie zu keiner "passenden" Lösung. Kann mir die Argumentation des FA schon vorstellen. "Das sind Sonderausgaben für ein Erststudium". Dann würden die Ausgaben aber vollends verpuffen Sad.

Danke schon mal für Eure Gedankenanstöße.

Ciao Dragon
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27.01.2009, 14:41
Beitrag: #2
RE: §35a EStG bei Auszug Kind?
Wer Hauptmieter der Kindes-, Nebenwg. ist, dürfte unerheblich sein. Das Kind gehört zum Haushalt der Eltern und ist diesem zuzuordnen (es besteht lediglich eine ausw. Unterbringung), es ist eben nur ein "Teilumzug". Damit sind dies haushaltsn. DL, Voraussetzungen: Eltern zahlen, unbar usw. (ist wohl bekannt).
Bei einer Ablehnung durch das FA würde mich die Begründung interessieren.

SA können es nicht sein, da es zwar ein berufl. veranlasster Umzug ist, aber vorher kein eigener Haushalt bestand, damit keine steuerl. Berücksichtigung.
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27.01.2009, 15:04 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.01.2009 15:06 von Dragon.)
Beitrag: #3
RE: §35a EStG bei Auszug Kind?
Opa schrieb:Wer Hauptmieter der Kindes-, Nebenwg. ist, dürfte unerheblich sein. Das Kind gehört zum Haushalt der Eltern und ist diesem zuzuordnen (es besteht lediglich eine ausw. Unterbringung),...
Das hatte ich mi auch schon gedacht - nur nicht getraut laut darüber nachzudenken.Rolleyes
Zitat:Bei einer Ablehnung durch das FA würde mich die Begründung interessieren
Man wird sehen, wie das FA reagiert.

Danke erstmal. Neuigkeiten, dann an dieser Stelle.

Ciao Dragon
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27.01.2009, 15:21
Beitrag: #4
RE: §35a EStG bei Auszug Kind?
Zitat:nur nicht getraut laut darüber nachzudenken
Wir sind doch "unter uns". Big Grin
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