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Datenaustausch
23.10.2008, 19:05
Beitrag: #2
RE: Datenaustausch
Also zur Verjährung kann ich nix sagen, aber automatisch läuft da derzeit gar nichts.
Selbst die Familienkasse, Arbeitsamt gehören meist zur sogenannten ARGE, aber die eine Behöde hat eben keinen Zugriff auf den Rechner 2 Türen weiter. Das Kind ü. 18 bspw. muss zur Arge um sich eine Bestätigung zu holen, daß es ausbildungssuchend ist und diese Bescheinigung 2 Türen weiter bei der Familienkasse abgeben, um weiterhin KG zu erhalten.
Und Zugriff zum FA besteht schon gar, das FA kann ja auch nur den steuerl. Gewinn nennen, aber nicht, wie er eigentlich entstanden ist.
Daher kann ich mir auch nicht vorstellen, daß später die Elterngeldstelle Kenntnis von einem späteren geänderten Steuerbescheid erhält. Wenn es so wäre und ob dann jedoch rückwirkend das Elterngeld wieder zurückgezahlt werden müsste, kann ich aber nicht sagen.
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Datenaustausch - towel day - 23.10.2008, 17:21
RE: Datenaustausch - Opa - 23.10.2008 19:05
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