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Kurz mal aufregen...
30.05.2008, 11:03
Beitrag: #4
RE: Kurz mal aufregen...
Ich meinte diesen Sachverhalt, wozu es m.E. sogar ein Verfahren gibt. Bin mir jedoch nicht sicher. Aber da hier die Selbstständigkeit im Vj noch bestand, ist das schwer vergleichbar. Aber vielleicht mal mit der Argumentation versuchen, je nachdem was im Vj vorlag. Ob hier allerdings Klagen erfolgreich sein würden, kann ich nicht einschätzen. Wohl eher nicht.
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RE: Kurz mal aufregen... - Opa - 30.05.2008, 10:50
RE: Kurz mal aufregen... - showbee - 30.05.2008, 10:50
RE: Kurz mal aufregen... - Opa - 30.05.2008 11:03
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RE: Kurz mal aufregen... - Jive - 30.05.2008, 15:06

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