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Außenprüfung "zulasten Dritter"?
31.05.2007, 13:15
Beitrag: #1
Außenprüfung "zulasten Dritter"?
Hallo,

ich hoffe, gleichlautende Postings in verschiedenen Foren sind erlaubt? Wer mir unter Wortsperre, edit by System schon geantwortet hat, der hat insoweit frei. Wink

Man stelle sich folgendes vor:

Der Stpfl. erwarb von einem Bauträger ein noch zu sanierendes Haus (bzw. mehrere Eigentumswohnungen). Entsprechend der Aufteilung der (Sanierungs-)Kosten im notariellen Kaufvertrag machte der Stpfl. später Sonder-AfA nach FördG geltend.

Der Bauträger gab keine bzw. keine ordnungsgemäße Feststellungserklärung ab. Das FA überzog den Bauträger nun mit einer Außenprüfung, u. a. zur Feststellung der Bemessungsgrundlage für die Sonder-AfA des Stpfl.

Der Bauträger wirkte in der Außenprüfung nicht richtig mit. Der Prüfer hatte auch keine richtige Lust und schätzte die Bemessungsgrundlage zulasten des Spfl. herunter.

Der arme Stpfl. wird erstmals mit der ganzen Geschichte konfrontiert, als ihm (geänderte) Feststellungsbescheide auf dem Tisch liegen, die auf den Prüfungsfeststellungen bzw. Schätzungen beruhen.

Hat das FA in einem solchen Fall gesteigerte Prüfpflichten? Immerhin konnte der Spfl. gar nicht auf die Prüfung einwirken.

Gibt es zu diesem Thema lesenswerte Rspr./Lit.? Der Tipke/Kruse ist an dieser Stelle ausgesprochen dünn.

Ich freue mich über Hinweise und Anmerkungen. Smile

Mit besten Grüßen,
jurico
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Außenprüfung "zulasten Dritter"? - jurico - 31.05.2007 13:15
RE: Außenprüfung "zulasten Dritter"? - jurico - 31.05.2007, 20:22
RE: Außenprüfung "zulasten Dritter"? - jurico - 31.05.2007, 22:10

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