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Offenlegung einer GmbH i.L.
21.02.2008, 10:28
Beitrag: #1
Offenlegung einer GmbH i.L.
Ich steh grad ziemlich auf dem Schlauch. :-(

Wir haben eine GmbH, die in 2006 liquidiert und aus dem Handelsregister gelöscht wurde. Bisher bin ich davon ausgegangen, diese sei auch nicht mehr offenlegungspflichtig.

Jetzt kam allerdings das Schreiben mit der Ordnungsgeldandrohung nach § 335 HGB.

Wie seht ihr das? Muss eine bereits liquidierte und aus dem HR gelöschte GmbH noch offenlegen?
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RE: Offenlegung einer GmbH i.L. - 2ndReality - 21.02.2008, 14:16
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