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Dogmatische Frage: Warum ist § 3 Nr. 40 lit d anwendbar bei Umqualifizierung?
19.03.2019, 09:12
Beitrag: #1
Dogmatische Frage: Warum ist § 3 Nr. 40 lit d anwendbar bei Umqualifizierung?
Sachverhalt:
GbR, die freiberufliche Tätigkeit ausübt. Gesellschafterin ist auch eine GmbH, die „eigentlich“ auch freiberuflich tätig ist, aber wegen ihrer zwingenden Gewerblichkeit die GbR „infiziert“, sodass alle GbR-Gesellschafter gewerbliche Einkünfte erzielen. Dann sind die GmbH-Anteile, wenn sie einem weiteren GbR-Gesellschafter gehören, Sonderbetriebsvermögen II. Die Ausschüttungen daraus sind auch Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

Allerdings wird auch hier, wenn ich mich nicht irre (steht auch bei Schmidt EStG zu § 20) gleichwohl § 3 Nr. 40 lit d angewendet. Wie ist das dogmatisch zu rechtfertigen? Denn durch die Umqualifizierung sind die Ausschüttungen doch „eigentlich“ nicht mehr, wie von § 3 gefordert, Bezüge im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

Gibt es eine dogmatische Begründung hierfür?
Danke und Gruß
Micha79
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Dogmatische Frage: Warum ist § 3 Nr. 40 lit d anwendbar bei Umqualifizierung? - micha79 - 19.03.2019 09:12

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