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Schenkung Grundstück oder Schenkung Anspruch?
13.03.2019, 16:01
Beitrag: #1
Schenkung Grundstück oder Schenkung Anspruch?
Folgender Fall:

A verpflichtet sich 2010 zu Gunsten seiner damals minderjährigen Neffen, das Grundstück an sie zu übereignen (Vertrag zu Gunsten Dritter), wenn sie 24 sind. Die Verpflichtung war auf unentgeltlichen Erwerb gerichtet. Eine Vormerkung wurde im Grundbuch eingetragen.

Nunmehr soll dies vollzogen werden. Man möchte jetzt aber eine entgeltliche Vereinbarung, weil zB Investitionen von A abgegolten werden sollen.

Meine Überlegung ist, dass die Schenkung 2010 noch nicht im Sinne von § 9 ErbStG vollzogen ist, weil ja bei einer Grundstücksschenkung die Auflassung erklärt sein muss und der Antrag auf Eigentumsumschreibung gestellt werden können muss.

Man könnte aber jetzt sagen, dass 2010 schon die Anspruchsschenkung bewirkt worden ist. Meines Erachtens ist das aber nicht richtig, weil ja 2010 dann die Kinder hätten annehmen müssen (Vertrag zu GUnsten Dritter kann nicht dinglich wirken) und § 517 BGB einer aufgedrängten Bereicherung entgegen steht.

Daher sehe ich 2010 nur eine noch nicht ausgeführte Grunsdtücksschenkung, auf deren Vollzug die Neffen jetzt auch verzichten können ohne schenkungsteuerliche Konsequenz, was wiederum aus § 517 BGB folgt.

Für Einschätzungen wäre ich dankbar.
Gruß
Micha79
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Schenkung Grundstück oder Schenkung Anspruch? - micha79 - 13.03.2019 16:01

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