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Typisch stille Unterbeteiligung bei Rechtsanwalt/Notar
06.03.2019, 23:20
Beitrag: #4
RE: Typisch stille Unterbeteiligung bei Rechtsanwalt/Notar
Danke für die Einschätzungen. Vermutlich funktionieren stille Einlagen nicht, wenn kein größerer Kapitalbedarf besteht; und Darlehen selbst bei fremdüblicher Gestaltung dann eben nur in dem Umfang, in welchem konkret Liquidität benötigt wird.

Stichwort GmbH & Co. KG: Gewerbliche Prägung besser wegen 3prozentiger Abschreibung, wenn Bauantrag nach 31.3.1985? Falls ja, kann dann nicht die freiberufliche Tätigkeit infiziert werden? Wir haben ja so etwas wie eine umgekehrte Betriebsaufspaltung. Das "Besitzunternehmen" (KG) ist dann ja gewerblich nicht wegen Betriebsaufspaltung, sondern wegen Prägung. Ist bei so etwas eine "Infizierung" der freiberuflichen Einkünfte denkbar?
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RE: Typisch stille Unterbeteiligung bei Rechtsanwalt/Notar - micha79 - 06.03.2019 23:20

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