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Ansässigkeit im Schnittpunkt des Wohnsitzwechsels
08.01.2018, 12:59
Beitrag: #1
Ansässigkeit im Schnittpunkt des Wohnsitzwechsels
Frohes Neues Jahr Euch allen erst mal!

Und auch gleich das erste Problem!

Nahezu kein Umzug ist innerhalb eines Tages erledigt, so dass man sagen heute hier, morgen dort ansässig! Das gilt insbesondere für Umzüge aus dem nicht-benachbarten Ausland nach Deutschland! Steuerlich wird es echt blöd, wenn genau in diesem Schnittpunkt nun Zinseinkünfte zufließen, die nur im Ansässigkeitsstaat besteuert werden können!

Mietvertrag in D geschlossen im Juli ab 01. August. Möbelkauf am 05. August. Die melderechtliche Anmeldung der gesamten Familie erfolgte am 28. August.

Leider sind am 15. August nicht unerhebliche Zinseinkünfte zugeflossen! Wer hat jetzt das Besteuerungsrecht? D oder der andere Staat?

Leider finde ich in keinem Kommentar zu dieser eigentlich immer auftretenden Übergangszeit nichts! Das Einzige, was für mich "Hand und Fuß" hat, wäre, dass es mit Aufgabewillen des bisherigen Wohnsitzes an der für die Ansässigkeit notwendigen Dauerhaftigkeit in bisherigen Wohnsitzstaat fehlt.

Würde mich über Meinungen (am liebsten natürlich mit Fundstellen!) freuen!

taxpert

Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!!

"Yeah, I'm the taxman
And you're working for no one but me"
(The Beatles, Taxman, Revolver)
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Ansässigkeit im Schnittpunkt des Wohnsitzwechsels - taxpert - 08.01.2018 12:59

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