KBV
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20.10.2017, 11:41
Beitrag: #1
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Muss mich nochmal aufregen.
FA macht bei einer getrennten bzw. 2x Einzelveranl. Fehler. Auswirkung bei jedem Ehepartner 8,-. Einspruch wird abgelehnt weil Auswirkung nach KBV je unter 10,-. Zusammen bei Beiden wären es schon 16,-, und ich wollte schon auf Zusammenveranlagung ändern, aber Änderung würde nur ca. 6,- bedeuten. Diese Kröte muss man wohl schlucken? Warum erfolgt aber eine Festsetzung einer Nachzahlung in einem anderen Bescheid v. 5,-? Kann man dann nicht gleich alles unter 10,- weglassen? |
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KBV - Opa - 20.10.2017 11:41
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