Verdoppelung Sonderausgabenpauschbetrag Witwensplitting
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02.09.2017, 09:33
Beitrag: #5
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Verdoppelung Sonderausgabenpauschbetrag Witwensplitting
Also HHR/Kulosa bezieht sich auch § 10 ABS 4 S 3 aF, der ordnete ausdrücklich an, dass der 36€ Betrag beim Witwensplitting nach § 32a Abs 6 zu verdoppeln ist. Es gab also die Verdopplungsregelung wie sie jetzt besteht (doppelt bei Zusammenveranlagung) und eben eine besondere Vorschrift für den Witwenfall. Aus dem Wegfall der Norm ist mE genau das abzuleiten was ich sagte; es wird zwar ein Splitting als Folge ausgegeben, nicht aber eine Zusammenveranlagung.
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Die folgenden 1 Benutzer sagten Danke zu showbee für diesen Beitrag: (05-09-2017) |
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Nachrichten in diesem Thema |
Verdoppelung Sonderausgabenpauschbetrag Witwensplitting - al*pe - 01.09.2017, 10:12
RE: Verdoppelung Sonderausgabenpauschbetrag Witwensplitting - Opa - 01.09.2017, 12:12
Verdoppelung Sonderausgabenpauschbetrag Witwensplitting - showbee - 01.09.2017, 13:13
RE: Verdoppelung Sonderausgabenpauschbetrag Witwensplitting - al*pe - 01.09.2017, 13:49
Verdoppelung Sonderausgabenpauschbetrag Witwensplitting - showbee - 02.09.2017 09:33
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