Formwechselnde Umwandlung KG in GmbH: Kapitalertragsteuer
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21.08.2017, 13:45
Beitrag: #1
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Formwechselnde Umwandlung KG in GmbH: Kapitalertragsteuer
Hallo,
folgendes Problem: Eine KG wurde formwechselnd in eine GmbH umgewandelt Für die KG wurde für 2016 (durch den Vorberater) natürlich noch eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung gefertigt. Jetzt sollen die Gewinnanteile ausbezahlt werden, was einfach nur eine Auszahlung einer Verbindlichkeit darstellen sollte, aber keine Gewinnausschüttung der GmbH, also nicht der Kapitalertragssteuer unterliegen sollte. Genau darüber finde ich aber nichts in Gesetz und Literatur (oder sehe es einfach nicht). Meine Unsicherheit: Formal könnte man es ja auch als Gewinnausschüttung der GmbH begreifen, Kapitalertragsteuer abführen (müssen) und eine Korrektur im Veranlagungsverfahren des Gesellschafters herbeiführen. Kann mir jemand eine Textstelle in Gesetz/Richtlinie/Kommentierung nennen, die mir auf die Sprünge hilft? |
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