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EÜR und §11: nicht berücksichtigte USt November = offenbare Unrichtigkeit?
12.01.2017, 15:21
Beitrag: #7
RE: EÜR und §11: nicht berücksichtigte USt November = offenbare Unrichtigkeit?
Hatte ich leider auch schon. Problem konnte gelöst werden, indem wir die Ust-Zahlung im anderen Jahr angesetzt hatten. Das FA hat es aufgrund der Regel rausgeschmissen und wir sind über den 174 wieder rein gekommen.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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RE: EÜR und §11: nicht berücksichtigte USt November = offenbare Unrichtigkeit? - tolledeu - 12.01.2017 15:21

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