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EÜR und §11: nicht berücksichtigte USt November = offenbare Unrichtigkeit?
09.01.2017, 21:14
Beitrag: #2
EÜR und §11: nicht berücksichtigte USt November = offenbare Unrichtigkeit?
M.E. keine offenbare Unrichtigkeit. Steuerschaden ist vom StB ggü dem Mdt auszugleichen.
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EÜR und §11: nicht berücksichtigte USt November = offenbare Unrichtigkeit? - showbee - 09.01.2017 21:14

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