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eigenes EK v. unterst. Personen
20.10.2015, 10:57
Beitrag: #1
eigenes EK v. unterst. Personen
Bisher konnte bei der Berechnung des eigenen EK der unterstützten Person v. BAL zumindest die KV/PV (zumindest nach dem Sächs. FG) abgezogen werden. Für den Abzug der RV und der ALV gab es anhängiger Verfahren (VI R 66/13 u. 45/13).

Diese Verfahren sind jetzt entschieden - ein Abzug ausgeschlossen. Aber zusätzlich ist das Urteil des Sächs. FG aufgehoben worden, so daß jetzt auch die KV u. PV nicht mehr abgezogen werden kann.

Jetzt gilt als eigenes EK der unterst. Person der volle BAL (abzgl. WK), obwohl das tatsächliche EK (Netto) viel geringer isr.

grrrrrr....
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eigenes EK v. unterst. Personen - Opa - 20.10.2015 10:57

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