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Lohnrückzahlung bei Tod.
02.10.2015, 10:23
Beitrag: #4
RE: Lohnrückzahlung bei Tod.
Anzugeben ist m.E. nicht der Nettolohn, sondern der Bruttolohn, denn der ArbG hat ja LSt/SV für den EM an das FA/KV zurückgezahlt. Insoweit dürfte er ja auch eine korrigierte LStBesch übermittelt haben, oder?
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Lohnrückzahlung bei Tod. - Opa - 01.10.2015, 13:51
RE: Lohnrückzahlung bei Tod. - Opa - 01.10.2015, 16:27
RE: Lohnrückzahlung bei Tod. - showbee - 02.10.2015 10:23
RE: Lohnrückzahlung bei Tod. - Opa - 02.10.2015, 10:59
RE: Lohnrückzahlung bei Tod. - Opa - 02.10.2015, 12:25

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