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Rücknahme einer Stererklärung???
05.10.2015, 16:59
Beitrag: #18
RE: Rücknahme einer Stererklärung???
War die Steuererklärung nicht unter VdN? Dann kann er doch auch so die Aufhebung der Festsetzung beantragen, da ihm die Einkünfte nicht zuzurechnen sind. Er muss nur noch das Finanzamt überzeugen.

Hatte einen ähnliche Fall. Kontrollmaterial SteuFA. Bezirk hört an. Keine Reaktion. Schätzung. Fälligkeit. Vollstreckung. Pfändung Girokonto, kommt Geld aber nichts alles. Kontenabruf. Durchgepfändet. Depot der verstorbenen Oma erwischt. Alle Rückstände (fünfstellig) beglichen. Steuerpflichtiger reagiert. Steuerberater beantragt Aufhebung der Bescheid, dass Stpfl. nicht kriminell sondern nur naiv und blöd gehandet hat (Originalwortwahl StB). Bezirk hebt Bescheid auf. Stpfl. bekommt fünfstellig wieder raus.

»Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.«
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RE: Rücknahme einer Stererklärung??? - Meandor - 05.10.2015 16:59

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