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Berichtigungsmöglichkeit?
03.08.2015, 15:34
Beitrag: #3
RE: Berichtigungsmöglichkeit?
Mein Problem mit § 174 AO ist, dass es nach meiner Meinung sich nicht um selbe Sachverhalte handelt. Entweder es wurde in der ESt 2013 Mieteinnahmen erklärt (vereinnahmt in 2013) oder es wurde speziell darauf verwiesen, dass die erklärten Einnahmen aus 2014 kommen.

Wenn speziell erklärt wurde dass die Einnahmen aus 2014 kommen sehe ich sowohl eine Korrektur nach § 129 oder § 174 AO. Wenn der Mdt aber keine Hinweis darauf gegeben hat (nicht dem Servicecenter) dann ist meines Erachtens der erklärte Sachverhalt: Erzielte Einnahmen aus V+V in 2013, und spätestens im Rahmen einer Prüfung des Steuerbescheid hätte auffallen müssen, dass die Einnahmen doch veranlagt wurden, insbesondere da der MDT offensichtlich sehr wohl wusste, dass die Eintragung zu verwirrung führen könnte. Ich nehme mal an dass es sich bei den erklärten Einnahmen nicht um 500 € oder 1000 € handelt sondern um etwas mehr, so dass es dem MDT bei der Prüfung sehr wohl auffallen hätte müssen dass die Einkünfte aus V+V erheblich höher waren als ermittelt.
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Berichtigungsmöglichkeit? - frankts - 03.08.2015, 13:31
RE: Berichtigungsmöglichkeit? - ManuelM - 03.08.2015 15:34

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