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Hobby: Bundesanzeiger
30.11.2016, 12:40
Beitrag: #8
RE: Hobby: Bundesanzeiger
Info nach langem Telefonat mit dem Bundesamt für Justiz: Nach Auffassung des Bundesamtes sei es nicht ausreichend, den fraglichen Inhalt als Bestandteil des nicht hinterlegten Anhangs zu behandeln. Dies ist eine Auslegung des HGB, die entsprechend den vorliegenden Weisungen nunmehr von den zuständigen Kollegen umgesetzt wird. "Eine private Meinung dazu möchte ich nicht äußern".

schönen Tag noch

phönix
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Hobby: Bundesanzeiger - phönix - 28.05.2015, 22:23
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