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Hobby: Bundesanzeiger
28.05.2015, 22:23
Beitrag: #1
Hobby: Bundesanzeiger
Der Bundesanzeiger nervt. Für einige Mandanten erhalten wir in den letzten Wochen verstärkt Schreiben des Bundesanzeigers, dass "konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen", dass die Gesellschaft zur Offenlegung eines Konzernabschlusses verpflichtet sein könnte, ein solcher bisher jedoch nicht eingereicht wurde. Deshalb wird seitens des Bundesanzeigers "zur Klärung des Sachverhaltes" um Mitteilung von Bilanzsummen des Konzerns, der Umsatzerlöse des Konzerns und der durchschnittlichen Anzahl der Arbeitnehmer jeweils für das vorangegangene also auch das Vorjahr gebeten. Und da nach dem Gesetz ja nicht viele Voraussetzungen für das Vorliegen eines Konzerns vorliegen müssen, kommt das schon öfter vor. Zum Glück sind im HGB Grenzen geregelt, bei deren Überschreitung erst ein Konzernabschluss tatsächlich aufzustellen/zu veröffentlichen ist.

Wir haben jetzt zwei Fälle, bei denen der Bundesanzeiger für einen durchaus von den Anteilen der Gesellschaften her umfangreichen Konzern die Informationen anfordert, wir jedoch aufgrund der Geschäftstätigkeit der Gesellschaften wissen, dass die Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Arbeitsnehmer sehr deutlich unterhalb von 50 % der Grenzwerte nach § 293 HGB liegen. Dies wurde auch noch einmal – ziemlich arbeitsaufwändig - in Vorbereitung der Beantwortung der Schreiben des Bundesanzeigers geprüft.

Der Bundesanzeiger fordert ausdrücklich die Mitteilung von Bilanzsumme, Umsatzerlösen und durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer für diverse Jahre und droht die Rechtsfolgen des § 329 Abs. 2 S. 2 HGB an. Damit wird auch in offensichtlichen Fällen, in denen weder eine Aufstellungspflicht eines Konzernsabschlusses, noch eine Veröffentlichungspflicht in Frage kommt, ein Haufen Arbeit produziert, um den Auskunftshunger des Bundesanzeigers zu stillen.

Wie geht Ihr mit vergleichbaren Anfragen des Bundesanzeigers um?

Wie kann der Aufwand, den die Recherche zu den abgefragten Kennzahlen innerhalb eines möglicherweise umfangreichen verzweigten Konzerns macht, umgangen oder verhindert werden?

Vielen Dank für Anregungen.

schönen Tag noch

phönix
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Hobby: Bundesanzeiger - phönix - 28.05.2015 22:23
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