Bescheidzustellung ins Ausland
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15.05.2015, 11:02
Beitrag: #1
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Bescheidzustellung ins Ausland
Ein Einkommensteuerbescheid für einen im Ausland wohnenden Mandanten wird aufgrund erteilter Zustellungsvollmacht an unsere Kanzlei zugestellt. Aus der Fälligkeit der Steuernachzahlung ist ersichtlich, dass die Bekanntgabefiktion (1 Monat) des § 122 Abs. 2 Nr. AO zur Anwendung gekommen ist. In der RB-Belehrung steht zur Bekanntgabe nur die übliche 3-Tage Fiktion.
Nach dem Wortlaut des § 122 ist doch die hier für die Fälligkeit der Zahlung unterstellte Bekanntgabe von 1 Monat m. E. falsch. Ich gehe eigentlich davon aus, dass für die Fristberechnung die Fälligkeit der Zahlung in diesem Fall nicht zugrunde legen darf. Andere Lösung kann doch nict sein - oder? Grüße aus dem verregneten Tail Bayerns frankts frankts ____________________________________________ |
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Nachrichten in diesem Thema |
Bescheidzustellung ins Ausland - frankts - 15.05.2015 11:02
RE: Bescheidzustellung ins Ausland - Stadtkatze - 15.05.2015, 21:58
Bescheidzustellung ins Ausland - showbee - 16.05.2015, 10:18
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