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Doppelberücksichtigung KV für Kind korrigierbar?
06.01.2015, 14:12
Beitrag: #6
RE: Doppelberücksichtigung KV für Kind korrigierbar?
(05.01.2015 22:10)showbee schrieb:  @Meyer: Gut, BMF gibt die Antwort. Für mich aber unsystematische Lösung. Dann sehe ich es wie Lemgun. Nichtverschulden des Stpfl ist nicht Tatbestandsvoraussetzung.

§ 174 Abs. 2 AO sehe ich mangels entsprechendem Antrag bzw. entsprechender Erklärung der Stpfl. nicht als erfüllt an.

§ 174 Abs. 2 S. 2 AO "Der fehlerhafte Steuerbescheid darf jedoch nur dann geändert werden, wenn die Berücksichtigung des Sachverhalts auf einen Antrag oder eine Erklärung des Steuerpflichtigen zurückzuführen ist."

Ich verstehe aber immer noch nicht, wieso die Berücksichtigung beim Versicherungsnehmer, der ja der gegenüber der Versicherung Verpflichtete ist, unsystematisch sein soll. Der Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen war schon immer an die Versicherungsnehmereigenschaft, nicht an die versicherte Person geknüpft. Neu ist eher, dass die Abzugsmöglichkeit auch auf bestimmte Fälle ohne Versicherungsnehmereigenschaft erweitert wurde.
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RE: Doppelberücksichtigung KV für Kind korrigierbar? - meyer - 06.01.2015 14:12

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