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Bewertung von Gewährleistungsrückstellungen bei Bauunternehmern
08.10.2014, 23:29
Beitrag: #1
Bewertung von Gewährleistungsrückstellungen bei Bauunternehmern
Ganz normaler Fall: relativ neu gegründetes Bauunternehmen (GmbH), dieses hat jährlichen Umsatz von 5 Millionen €. Erfahrungen über Inanspruchnahme aus Gewährleistungen liegen noch nicht vor.

Die Kostenstruktur unseres Bauunternehmers sieht wie folgt aus: Eingangs-Bauleistungen (Rechnungen von fremden Bauunternehmern) von 4 Millionen €, dazu kommt eigene Geschäftsführung, eigene Bauplanung, eigene Bauleitung, eigene gewerbliche Arbeitnehmer, eigener Wareneinsatz von knapp 1 Million Euro. Im Rahmen des Jahresabschlusses oder eine Rückstellung für Gewährleistung gebildet, die sich auf 0,6 % des Gesamtumsatzes bezieht, wobei geschätzt wird, dass der auf eigene Arbeitnehmer entfallende Gewährleistungsaufwand ca. ein Prozent betragen wird. Der Aufwand für Subunternehmer wird wegen den hoffentlich wenigstens zum Teil werthaltigen Rückgriffsansprüchen niedriger liegen. Die 0,6 % sind einfach nur eine Schätzung.

Die Gewährleistungsrückstellung lässt die Betriebsprüfung mit 0,5 % des Umsatzes jedoch abzüglich der Kosten aus Eingangs-Bauleistungen zu, hier also 0,5 % von 1 Million € = sehr geringe 5000 €. Ich habe argumentiert, dass auch hinsichtlich der Subunternehmerleistungen folgende Risiken bestehen:
• dass ein Subunternehmer zum Beispiel wegen Insolvenz nicht mehr zahlungsfähig ist
• dass sich eine Durchsetzung von Ansprüchen als zu kostenintensiv darstellt
• dass sich der strittige dem Subunternehmer zugerechnete Schaden aus dem Tun der Gesellschaft selbst ergibt, zum Beispiel wegen mangelnder Bauaufsicht oder schlechter Bauorganisation oder schlechter Bauplanung

Auch diese Risiken sind nach meiner Meinung im Rahmen der Rückstellung für Gewährleistungen abzubilden.

Die Betriebsprüfung verweigert das unter Hinweis darauf, dass die eventuelle Leistungsunfähigkeit eines Subunternehmers erst nach Eintritt dieser Umstände zu berücksichtigen ist, d.h. erst an den Bilanzstichtag, an dem bekannt ist, dass Ansprüche gegen einen bestimmten Subunternehmer tatsächlich nicht mehr durchsetzbar sein werden.

Ich habe hierzu einiges versucht zu lesen, bin jedoch nicht auf Urteile gestoßen, die hierzu Auskunft geben. Habe ich hier nur falsch gesucht, oder ist dieser Allerwelts-Sachverhalt tatsächlich nie von Gerichten durchgeurteilt worden? Oder sehe ich hier den Sachverhalt völlig falsch?

schönen Tag noch

phönix
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Bewertung von Gewährleistungsrückstellungen bei Bauunternehmern - phönix - 08.10.2014 23:29

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