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Insolvenzrecht
10.10.2013, 06:36
Beitrag: #11
AW: Insolvenzrecht
Also das verstehe ich nicht. Welche Hilfestellung bei der Aufteilung? Der Antrag kann zwar erst gestellt werden, wenn die Vollstreckung eingeleitet ist, aber mit dem Aufteilungsbescheid hat die Vollstreckungsstelle nichts zu tun. ...und ein Hit das ja schließlich auch nicht. ...und es sind auch nicht sooooo viele.
268er Anträge von Verwaltern lehne ich ab. Ein Aufteioungsbescheid wird nur erteilt, wenn der Ehepartner den Antrag stellt.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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Insolvenzrecht - Meandor - 09.10.2013, 08:13
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