Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Anforderungen Finanzverw. Sachsen-Anhalt versus Wunsch-Traum "papierlose Erklärung"
22.08.2013, 10:08
Beitrag: #34
RE: Anforderungen Finanzverw. Sachsen-Anhalt versus Wunsch-Traum "papierlose Erklärung"
Es ist doch wie mit allen Formularen. Man gibt die ab, auf denen was zu erklären ist. Oder reicht ein Arbeitnehmer ohne Kinder Anlage Kind, Anlage S, Anlage G, Anlage V ein? Nein, man bestätigt mit der Unterschrift Vollständigkeit und dazu gehört eben auch, die Erklärung, dass nicht abgegebene Formulare keinen Inhalt gehabt hätten.

Insoweit ist es klar, wenn ich in der Buchhaltung keine Zinsaufwendungen so schlüssele, dass sie mein Buchhaltungsprogramm in die Anlage bringt bzw ich keine Überentnahmen ermittle, dann wird das Formular leer bleiben und die Software es nicht übermitteln. Es ist Aufgabe des Beraters zu prüfen, ob Angaben zu machen sind. Genauso wie es Aufgabe des Beraters (Pflichtls) ist zu prüfen ob er Einkünfte anderer E.Arten hat und hierfür ggf andere Formulare auszufüllen sind.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
RE: Anforderungen Finanzverw. - Opa - 19.08.2013, 09:03
RE: Anforderungen - Opa - 19.08.2013, 12:40
RE: Anforderungen Finanzverw. Sachsen-Anhalt versus Wunsch-Traum "papierlose Erklärung" - showbee - 22.08.2013 10:08
RE: Anforderungen Finanzverw. - Opa - 26.08.2013, 17:13
RE: Anforderungen Finanzverw. - Opa - 28.08.2013, 19:02
RE: Anforderungen Finanzverw. - Opa - 29.08.2013, 11:08
RE: Anforderungen - Taxman - 29.08.2013, 14:48
RE: Anforderungen Finanzverw. - Opa - 02.09.2013, 15:09
RE: Anforderungen Finanzverw. - Opa - 11.09.2013, 11:54
RE: Anforderungen Finanzverw. - Opa - 13.09.2013, 08:55

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation