Manuell nachdatierte GewSt-Bescheide
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06.08.2013, 10:31
Beitrag: #1
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Manuell nachdatierte GewSt-Bescheide
Moin, moin,
ein in der Praxis häufig zu beobachtendes Phänomen ist das folgende: Das Finanzamt erlässt den Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag, datiert diesen aber nicht und übersendet ihn auch nicht an den Stpfl., sondern an die hebeberechtigte Gemeinde. Dort erlässt der Kämmerer den Gewerbesteuerbescheid und ergänzt auf dem Messbetragsbescheid manuell dasselbe Datum, das auch der GewSt-Bescheid trägt, bevor beide Bescheide gemeinsam dem Stpfl bekanntgegeben werden. Daraus ergeben sich für mich folgende Fragen: 1. Auf welcher Rechtsgrundlage darf die Gemeinde den Gewerbesteuermessbetragsbescheid hinsichtlich seines Datums ändern? 2. Stellt der Messbetragsbescheid eine Urkunde i. S. d. § 267 StGB dar und bedeutet seine manuelle Änderung etwa eine Urkundenfälschung i. S. dieser Vorschrift? |
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