Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen
19.04.2013, 07:15
Beitrag: #8
RE: Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen
@showbee

Zitat:Die VoSt auf den Zinsanteil ist erst mit Fälligkeit des Zinses abziehbar, also mtl.

Mietkauf/ Leasing u.a. kommt in der heutigen Praxis doch sehr oft vor. Umso merkwürdiger finde ich, dass es dazu bisher anscheinend keine Äußererungen des BMF, einer OFD u.a. gibt. Sowohl in Beck, Haufe und auch NWB ist nichts spezielles zu finden. Dort äußert man sich nur zur Einstufung des Vorgangs als Lieferung/ sonst. Leistung (dass sich das USt-Recht in solchen Fällen an das Ertragsteuerrecht anhängt). Den Vorsteuerabzug beleuchtet man überhaupt nicht. So eindeutig scheint die Rechtslage aber nicht zu sein ???

Zitat:Die Praxis wird es sicherlich aber abweichend handhaben, insbesondere die volle VoSt per Zahlung als abziehbar verbuchen...

Nur "abweichend" muss ja nicht unbedingt richtig sein. Man unterstellt zwar immer gerne, dass die Handhabung von Großfirmen/ Konzernen (hier Südleasing) korrekt ist, aber man hat auch schon "Pferde ko.... sehen".
Zumindest mein Vorgänger (StB/WP) hat es in früheren Jahren auch so gehandhabt.

Ich habe noch einmal alle bisherigen Mietkaufabrechnungen an Mandanten durchgesehen. Allen gemeinsam ist folgendes:

- Ausweis der gesamten Vorsteuer auf AK und Zinsen in einer Mietkaufabrechnung
- Raten werden ohne nochmalige Angabe der auf die Zinsen entfallenden VorSt per Lastschrift eingezogen
- die gesamte USt wird als Anzahlung bei Vertragsbeginn per Lastschrift eingezogen
- Es steht unter der Mietkaufrechnung u.a.: "...Diese Mitteilung gilt als Rechnung i.S. des § 14 UStG und ist als Nachweis des Vorsteuerabzugs sorgfältig aufzubewahren..." oder "...Dies ist eine Rechnung im Sinne des UStG..."
- Tilgungspläne enthalten als Restschuld die Netto-AK, davon werden dann die Tilgungsanteile aus den Raten abgezogen, Zinsanteile sind gesondert ausgewiesen (die USt ist nicht erwähnt !)

Um die meist recht hohe USt-Erstattung kurzfristig zu erhalten, legt der Mandant bei Mietkauf seit ca. 2 Jahren die Mietkaufabrechnungen persönlich der USt-VA-Stelle im FA vor. Der volle VorSt-Abzug wurde bisher immer akzeptiert. Die letzte BP datiert allerdings schon etwas länger.
Ich kann leider nicht einschätzen, ob sich die USt-VA-Stelle solche Vorgänge auch genauer angeschaut hat. Bin ich damit nun auf der sicheren Seite ?
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
RE: Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen - blind**** - 19.04.2013 07:15

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 3 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation