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Schulden vor Privatinsolvenz
18.04.2013, 20:01 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.04.2013 20:02 von meyer.)
Beitrag: #2
RE: Schulden vor Privatinsolvenz
Erster Gedanke:

Bei sowas ist es häufig so, dass die Haftungsinanspruchnahme nur deshalb in der Höhe erfolgt, da nicht ausreichend zur Aufklärung mitgewirkt wird, inwieweit überhaupt ein Haftungstatbestand greift. Aber das nur am Rande.

Zweiter Gedanke: Ob alle Forderungen eines Insolvenzverwalters berechtigt sind, ist sicher auch häufig fraglich.

Dritter Gedanke: Ist das eigentliche Insolvenzverfahren schon aufgehoben und S in der Wohlverhaltensphase (feststellbar unter http://www.insolvenzbekanntmachungen.de)? Ich vermute, dass das der Fall ist und es sich bei den "geforderten Zahlungen" um die an den Treuhänder (so heißt der dann) abzuführenden Beträge handelt.

In der Tat ist es nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens so, dass kein Aufrechnungsverbot mehr besteht, das FA kann bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung also mit Altschulden aufrechnen. Die Altschulden kommen in solchen Fällen auch gern mal daher, dass das FA großzügige Vorsteuerkorrekturen nach § 17 UStG geschätzt hat und die einfach hingenommen wurden.
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RE: Schulden vor Privatinsolvenz - meyer - 18.04.2013 20:01

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