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Anspruch auf Rückzahlung zu Unrecht in Rechnung gestellter USt.?
15.04.2013, 10:08
Beitrag: #11
RE: Anspruch auf Rückzahlung zu Unrecht in Rechnung gestellter USt.?
Nachtrag (aus Haufe):

Zitat:Der Schuldner des unberechtigt ausgewiesenen Betrags muss die Berichtigung des geschuldeten Steuerbetrags bei dem für seine Besteuerung zuständigen Finanzamt schriftlich beantragen. Diesem Antrag hat er ausreichende Angaben über die Identität des Rechnungsempfängers beizufügen. Das Finanzamt des Schuldners des unberechtigt ausgewiesenen Betrags ermittelt durch Einholung einer Auskunft, in welcher Höhe und wann ein unberechtigt in Anspruch genommener Vorsteuerabzug durch den Rechnungsempfänger zurückgezahlt wurde. Nach Einholung dieser Auskunft teilt das Finanzamt des Schuldners des unberechtigt ausgewiesenen Betrags diesem mit, für welchen Besteuerungszeitraum und in welcher Höhe die Berichtigung des geschuldeten Steuerbetrags vorgenommen werden kann.
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RE: Anspruch auf Rückzahlung zu Unrecht in Rechnung gestellter USt.? - blind**** - 15.04.2013 10:08

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