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Anspruch auf Rückzahlung zu Unrecht in Rechnung gestellter USt.?
14.04.2013, 10:00
Beitrag: #5
RE: AW: Anspruch auf Rückzahlung zu Unrecht in Rechnung gestellter USt.?
(13.04.2013 21:47)Stadtkatze schrieb:  Warum sollte er eine niedrigere Rechnung schreiben? Er berichtigt die Rechnung doch einfach nur... Eine Nettorechnung zu schreiben wäre doch betriebswirtschaftlicher Unsinn.
Als ust-pflichtiger Unternehmer kalkuliere ich mit Netto-Kosten.
Wenn ich eine Leistung einkaufe für € 1.000 + USt, dann bekomme ich die USt vom Finanzamt vergütet. Wenn nun der Leistende seine Rechnung berichtigt, bekäme ich die USt nicht vergütet und hätte auf einmal Kosten von 1.190. Da hätte ich sicherlich wo anders eingekauft.
Der Lieferer hatte selber mit Erlösen von 1.000 gerechnet. Dann muss er die Rechnung auch auf 1.000 berichtigen und die zu viel erhaltenen 190 erstatten. Er muss sie schließlich auch nicht (mehr) ans Finanzamt abliefern.

Wenn´s ginge. wäre das eine elegante Möglichkeit für einen Kleinunternehmer, seine Erlöse einfach mal um 19 % zu steigern. Cool Und seine Geschäftspartner mal schnell über den Tisch zu ziehen.
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RE: AW: Anspruch auf Rückzahlung zu Unrecht in Rechnung gestellter USt.? - tosch - 14.04.2013 10:00

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